Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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VDS

Kurze Speicherzeit für Vorratsdaten gefordert

Für Polizei und Ermittlungsbehörden seien die Daten ohnehin meist „wenige Wochen nach einem Verdacht" interessant. „Man könnte die Speicherzeit also auf zwei Monate oder drei Monate verkürzen. Das würde für die Grundrechte einen großen Unterschied machen", sagt Mitautor Andreas Roßnagel. „Je länger die Daten gespeichert werden umso mehr Hinweise geben sie auf Vorlieben, Gewohnheiten, Kontakte und Beziehungen."

Klage gegen VDS
Die Europäische Union schreibt seit 2006 vor, dass Telefonanbieter Daten über Telefon- und Internetnutzung speichern müssen. Ermittler sollen die Daten mit einer richterlichen Genehmigung anfordern können. In Deutschland kippte das Bundesverfassungsgericht 2010 das deutsche Gesetz dazu, seitdem gibt es in der Regierungskoalition Streit um einen zweiten Anlauf. Vor dem Europäischen Gerichtshof läuft derzeit ebenfalls eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung.

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