Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Impressumspflicht

Land Sachsen wegen kino.to abgemahnt

Seit der groß angelegten

ist auf kino.to nur ein Hinweis der Kriminalpolizei zu finden, dass die Domain "wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen" geschlossen wurde. Ein Impressum fehlt jedoch.

Die Anwaltskanzlei Obladen Gaessler hat deswegen im Auftrag der Betreiber von Cineastentreff.de das Sächsische Staatsministerium des Inneren abgemahnt. "Wegen eines fehlenden Impressums werden jährlich tausende Homepagebetreiber abgemahnt. Als Behörde müssen Sie genauso wie etwa Internethändler, Gewerbetreibende oder einfache Internetuser den Informationspflichten nachkommen. Insoweit trifft Sie keinerlei Privilegierung. Als Behörde unterliegen Sie den Vorschriften in ganz besonderer Weise, da hinsichtlich der öffentlichen Verwaltung das Transparenzgebot gilt", heißt es in der Abmahnung (PDF).

Bußgeld bis zu 50.000 Euro
Durch die fehlende Angabe des Impressums habe man sich ordnungswidrig verhalten, hieß es weiters. Dies könne mit einem Ordnungsgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. "Unsere Mandantschaft ist jedoch an einer schnellen außergerichtlichen Einigung interessiert, sodass von einem Gegenstandswert in Höhe von 5.000 Euro ausgegangen wird", heißt es.

Zudem ist in dem Schreiben eine Unterlassungserklärung verpackt. Darin heißt es, dass die Seite kino.to auch nach Abschaltung der Inhalte mit Cineastentreff.de konkurrieren würde da Nutzer beim Anklicken der Domain das Film-Angebot erwarten würden, so die Anwälte. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat jetzt bis zum Fristtermin am 22. Juni 2011 Zeit, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Hinweis auf Undurchsichtigkeit
Der Rechtsanwalt Philipp Obladen bestätigte gebenüber netzpolitik.org, dass die Abmahnung tatsächlich zugestellt wurde. "Sie soll in erster Linie ein Hinweis darauf sein, wie schwierig und undurchsichtige die rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung eines Internetauftrittes mittlerweile sind. Wenn mehrere Polizisten und Verwaltungsbeamte keinen ordnungsgemäßen Auftritt hinkriegen, wie sollen das einfache Internetuser schaffen?"

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