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Deutschland

Leistungsschutzrecht kann in Kraft treten

Das sogenannte Leistungsschutzrecht hat in Deutschland die letzte Hürde im Bundesrat genommen und kann nun in Kraft treten. Damit bekommen Presseverlage ein eigenes Schutzrecht für ihre Inhalte im Internet.

Der angekündigte Widerstand aus den Reihen der SPD scheiterte an der Uneinigkeit der SPD-regierten Bundesländer. Führende Sozialdemokraten hatten zuerst angekündigt, das Gesetz im Bundesrat blockieren zu wollen. Ein entsprechender Vorstoß der rot-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein fand am Freitag jedoch nicht die nötige Mehrheit.

Der Vorschlag hätte das Gesetz an den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verwiesen. Der Bundestag hätte einen möglichen Widerspruch der Länder später jedoch überstimmen können. Gleichzeitig wäre es angesichts der nahen Bundestagswahl ein Spiel auf Zeit gewesen.

"Neues, taugliches Gesetz"
Der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hatte im Vorfeld der Abstimmung im Bundesrat angekündigt, bei einem Wahlsieg im September werde seine Partei ein „neues, taugliches Gesetz" in die Wege leiten. Auf der Computermesse CeBIT hatte er noch für einen Stopp des Leistungsschutzrechts im Bundesrat geworben.

Das Leistungsschutzrecht erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Teile von Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Österreich
Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) forderte am Freitag auch einen Zeitplan für die Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes in Österreich. „Das deutsche Leistungsschutzrecht schiebt nicht zuletzt jenen Konzernen, die bisher ungeniert fremdes Eigentum ohne Zustimmung der Rechteinhaber für ihre gewerblichen Zwecke nutzten, einen Riegel vor", kommentierte Gerald Grünberger, Geschäftsführer des VÖZ, in einer Presseaussendung.

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