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Urheberrechtsverletzungen

"Man kann jeden drankriegen, der regelmäßig im Netz ist"

In der EU wird eine Urheberrechtsreform vorbereitet. An einer Konsultation der EU-Kommission nahmen mehr als 10.000 Leute teil. Im Jänner präsentierte Julia Reda, Abgeordnete der Piratenpartei und Mitglied der Grünen Parlamentsfraktion, ihren Berichtsentwurf (PDF) für die Reform des seit 2001 geltenden EU-Urheberrechts im Rechtsausschuss der EU-Parlaments. Erstmals wird darin auch Nutzerrechten breiter Raum gegeben.

Das Papier stellte sie auch auf einer Online-Plattform zur Diskussion. Die Rückmeldungen der Nutzer, es gab einige Hundert Kommentare, sollen in den Bericht einfließen, sagt Reda, die mit der futurezone über Ausnahmen vom Urheberrecht, Kopierschutz und die umstrittene Festplattenabgabe gesprochen hat.

futurezone: Nutzer-Praktiken kommen im Urheberrecht bislang kaum vor. In ihrem Berichtsentwurf räumen sie den Nutzern breiten Raum ein. Was soll sich ändern?
Julia Reda:Bisher hat die EU keinerlei einheitliche Regeln für die Rechte der Nutzer. Es gibt EU-weite Mindeststandards für den Schutz der Rechteinhaber und der Verwerter aber nicht für die Internet-Nutzer. Jeder Mitgliedsstaat entscheidet einzeln, ob es etwa für Parodien, Zitate, für Bildung und Forschung Ausnahmen vom Urheberrecht gibt. Weil durch das Internet immer mehr Leute Kultur über Grenzen hinweg austauschen, reicht es oft nicht, dass eine Praktik im einen Land erlaubt ist. Wenn sie in dem anderen Land verboten ist, läuft man trotzdem Gefahr gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Können Sie ein Beispiel dafür nennen?
Ein Beispiel dafür ist die sogenannte Panoramafreiheit, die bedeutet, dass man Gebäude im öffentlichen Raum fotografieren und die Fotos veröffentlichen darf, ohne dass man den Architekten um Erlaubnis fragen muss. In Österreich ist das erlaubt, in Deutschland nur mit der Einschränkung, dass der Fotograf auch im öffentlichen Raum stehen muss. Es gab einen Fall, wo jemand das Hunderwasserhaus in Wien von einer gegenüberliegenden Privatwohnung aus fotografierte. In Österreich ist das kein Problem. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass das Bild nicht geteilt werden darf, weil der Fotograf nicht auf öffentlichem Boden stand.

Sie wollen Abmahnungen und Klagen wegen des Teilens von Inhalten im privaten Rahmen einen Riegel vorschieben?
Es gibt viele Nutzungspraktiken, die für die Kultur sehr positiv sind. Das Problem ist, dass das Urheberrecht für eine Gesellschaft gestaltet wurde, in der nur Professionelle davon betroffen waren. Inhalte, auf die jeder zugreifen kann, werden rechtlich als Veröffentlichung angesehen. Dadurch dass die EU internationale Verträge unterschrieben hat, lässt sich das auch nicht so ohne weiteres ändern. Man kann aber zusätzlich zu den konkreten Ausnahmen oder Schranken, die es im Urheberrecht etwa für die Forschung gibt offene Normen für Internet-Nutzer einführen. Das würde es Richtern erlauben, solche neuen Nutzungsformen abzuwägen und zu überprüfen. Wenn den Rechteinhabern kein Schaden entsteht und keine Persönlichkeitsrechte von Urhebern verletzt werden, dann können solche Nutzungen erlaubt werden.

Wo sehen Sie noch Reformbedarf?
Autoren haben das Problem, dass sie Schwierigkeiten haben, faire Konditionen von Verwertern oder Streaming-Diensten zu bekommen. Deshalb mache ich den Vorschlag, dass sich die EU mit dem Bereich des Vertragsrechts auseinandersetzt, weil Autoren in den Verhandlungen oft der schwächere Parnter sind.

In Ihrem Bericht empfehlen Sie, dass für die On- und Offline-Nutzung von Inhalten die gleichen Regeln gelten sollen. Lässt sich das durchsetzen?
Es soll nicht passieren, dass eine Ausnahme im Urheberrecht, die im Offline-Zeitalter geschrieben wurde, irgendwann durch technische Entwicklungen ausgehöhlt wird. Wenn etwa in 20 Jahren an Schulen niemand mehr Photokopien macht, bringt eine Erlaubnis dafür nichts, wenn es nicht auch erlaubt ist, Inhalte ins Schul-Intranet zu stellen. Ich halte diese technologische Neutralität für einen ganz wichtigen Grundsatz.

Sie sprechen sich dafür aus, dass unter bestimmten Bedingungen das Umgehen von Kopierschutz ermöglicht werden soll. Wie könnte eine solche Regelung konkret aussehen?
Bibliotheken haben zum Beispiel das Recht auf die Archivierung von Werken. Was ist, wenn es bestimmte Formate oder Lesegeräte in zehn Jahren nicht mehr gibt? Sie müssen also das Recht haben, den Kopierschutz zu umgehen, damit sie Inhalte in einem Format speichern können, das unabhängig von einem bestimmten Gerät lesbar ist.

Auch private Nutzer werden durch Kopierschutz stark eingeschränkt. Soll das auch für sie gelten?
Wir zahlen in vielen europäischen Ländern eine Abgabe für die Privatkopie. Wenn ich aber für eine Privatkopie, etwa bei einer DVD, den Kopierschutz umgehen muss, ist es trotzdem illegal. Wenn aber die Leute für die Privatkopie bezahlen, etwa in Form einer Geräteabgabe, dann muss sie auch möglich sein.

In Österreich wird seit Jahren heftig über die Festplattenabgabe, mit der private Kopien vergütet werden, diskutiert. Wie stehen Sie zu solchen Modellen?
In der derzeitigen EU-Richtlinie steht, dass Rechteinhaber für Privatkopien angemessen entschädigt werden müssen. Eine Geräteabgabe ist dazu nicht verpflichtend vorgesehen. Einige Länder regeln das auch steuerbasiert. Das halte ich auch für fairer, weil nicht klar ist, ob Leute, die Geräte kaufen, sie auch wirklich für das Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten verwenden.

Im Kulturausschuss des EU-Parlaments wurden zuletzt Netzsperren in der Urheberrechtsgesetzgebung befürwortet. Sie gelten als entschiedene Gegnerin solcher Maßnahmen. Warum sind Netzsperren keine Lösung?
Urheberrechtsverletzungen werden bei Netzsperren nicht aus dem Internet entfernt, es wird nur ein Schutzschild davor aufgestellt. Leute, die sich technisch auskennen, können das leicht umgehen. Aber Leute, die auf der gleichen Website eine legitime Nutzung anstreben, werden ausgesperrt. Viele Leute verwenden etwa Filesharing-Plattformen, um sich Software-Updates zu besorgen oder Open-Source-Software herunterzuladen. Aber auch Sie könnten dann nicht mehr darauf zugreifen. Es gibt oft auch keine vernünftige richterliche Überprüfung solcher Sperren.

EU-Digitalkommissar Oettinger hat ein hartes Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzungen angekündigt. Was wird von Ihrem Bericht übrigbleiben?
In meinem Berichtsentwurf geht es nicht um die Rechtsdurchsetzung. Es ist wichtig, dass das getrennt wird. Man kann das Urheberrecht nur dann vernünftig durchsetzen, wenn man es überhaupt erst so weit vereinfacht, dass die Leute verstehen, was erlaubt ist und was nicht. Das ist das große Anliegen meines Berichts. Oettinger hat aber auch gesagt, dass es keinen Sinn hat, individuelle Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. Wir haben das Problem, das man grundsätzlich jeden drankriegen kann, der regelmäßig im Internet unterwegs ist.

Europäische Vielfalt bei Netzneutralität
Sie sprechen sich in ihrem Berichtsentwurf auch klar für die Netzneutralität aus. Die US-Behörde FCC hat strenge Regeln zur Netzneutralität, der Gleichbehandlung aller Daten und Dienste im Internet, verabschiedet und das internet zum öffentlichen Gut erklärt. Wie wird es in Europa weitergehen?
Im Moment sind die Aussagen aus den Mitgliedsstaaten und der Kommission extrem beunruhigend. Es wird gesagt, es müsse Ausnahmen von der Netzneutralität geben. Etwa wenn ein Arzt über das Internet einen Operationsroboter bedient. Selbstverständlich passiert das nicht über das offene Internet. Viele Arguemnte, die vorgebracht werden, sind totaler Schwachsinn. Beim FCC-Beschluss ist sehr positiv, dass er sich explizit auch auf mobiles Internet bezieht. Da gibt es in Europa ganz viele Verletzungen, etwa wenn der Spotify-Datenverkehr nicht auf das Datenvolumen angerechnet wird.

Ihr Bericht wurde von vielen Seiten positiv aufgenommen. Von Ihrer Parteikollegin ernteten Sie aber Kritik. Lernt man im EU-Parlament Pragmatismus?
Die Kritik bezog sich darauf, dass ich die internationalen Verträge, die die EU abgeschlossen hat, nicht in Frage stelle. Zum Beispiel fordere ich in dem Bericht eine Reduzierung der Schutzfristen auf 50 Jahre nach dem Tod des Autors, das ist wesentlich länger als das, was die Piratenpartei fordert. Aber wir haben eben internationale Verträge unterschrieben, die uns zwingen, dieses Mindestmaß einzuhalten. Die Kommission hat angekündigt in diesem Jahr eine Urheberrechtsreform zu machen. Wenn man sagt, bevor wir das Problem angehen, müssen wir internationale Verträge neu verhandeln, dann würde das mindestens 20 Jahre dauern. So lange möchte ich mit der Urheberrechtsreform nicht warten.

Wie lange wird es mit der Reform dauern?
Mein Bericht ist der Input des Europaparlaments zu dem Gesetzesvorschlag, den die Kommission im Herbst vorlegen will. Darauf müssen sich dann noch Parlament und Rat einigen. Da es eine komplexe Thematik ist, kann man davon ausgehen, dass es ein paar Jahre dauern wird, bis das Ganze verabschiedet und in den Mitgliedsstaaten implementiert wird.

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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