© Marcio Jose Sanchez, ap

Leistungsschutzrecht

Medien nur noch auf Wunsch bei Google News

Ein Google Sprecher bezeichnet die Änderung, die ausschließlich Deutschland betrifft, laut der Zeit als "Geschenk an die deutsche Bürokratie". Die Umstellung wird durch das Leistungsschutzrecht notwendig, das die Bundesregierung auf Drängen der Zeitungsverleger erlassen hat. In der normalen Google-Web-Suche ändert sich durch das neue System nichts.

Mit dem Leistungsschutzrecht wollten die Verleger bewirken, dass Google für die Anzeige von Kurzzusammenfassungen ihrer Inhalte in der News-Suche bezahlen muss. Das will Google aber keinesfalls. Einen optionalen Rückzug von Google-News, der immer möglich war, wollen die meisten Medien auch nicht riskieren, da die Zahl der Online-Leser dann zurückgehen würde.

Die Einführung eines Opt-in-Angebots kann als Olivenzweig von Google an die Verleger aufgefasst werden. Bisher hatte der Suchmaschinenkonzern im Falle von Ungemach durch das Leistungsschutzrecht eher mit der Entfernung der Verlagsangebote gedroht.

Mehr zum Thema

  • Zeitungsverleger werfen Google Diebstahl vor
  • Diskussion: Urheberrecht und Medienzukunft
  • Portugiesische Medien wollen Geld von Google
  • Leistungsschutzrecht kann in Kraft treten

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare