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Nach Wien-Wahl

NEOS-Massen-SMS: Strolz-Auslieferung beantragt

Die Aufhebung der Immunität wurde deshalb beantragt, weil die Wiener Landespartei über keine Rechtspersönlichkeit verfügt und Strolz die Partei nach außen vertritt, wie aus dem der APA vorliegenden Schreiben hervorgeht. „Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger“, lautete der Text der Nachricht, die am 11. Oktober auf Tausenden Handys eintrudelte (die futurezone hat berichtet). Die NEOS verteidigten die Vorgehensweise erst, räumten dann aber einen Fehler ein. Die Fernmeldebehörde leitete ein Verwaltungsstrafverfahren ein. Laut Telekommunikationsgesetz drohen für die Versendung unerwünschter Massen-SMS (über 50 Empfänger) bis zu 37.000 Euro Geldstrafe.

"Verantwortliche Person"

Weil die Wiener Landespartei keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, richtet sich das Strafverfahren vorerst gegen NEOS-Bundesparteichef Strolz. Er vertritt die Partei nach außen „und ist somit deren verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Person“, schreibt das Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich und das Burgenland in seinem Auslieferungsantrag und bittet den Nationalrat um Aufhebung der Immunität.

Die NEOS hoffen auf die Ablehnung des Auslieferungsantrags, weil ein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Klubchefs bestehe. „Wird diese Frage mit 'ja' beantwortet, dann gibt es keine Zustimmung des Parlaments zur behördlichen Verfolgung und das Verwaltungsstrafverfahren, das von der Fernmeldebehörde eingeleitet wurde, wird eingestellt“, so NEOS Bundesgeschäftsführer Feri Thierry.

Ob die anderen Fraktionen dies ebenso sehen, bleibt abzuwarten. Dieter Brosz von den Grünen widerspricht der Einschätzung der NEOS jedenfalls, denn maßgeblich sei die Frage, ob auch ein Zusammenhang zwischen Strafverfahren und Nationalratsmandat bestehe: „Es geht immer um den Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat, nicht mit der politischen Tätigkeit.“ Andernfalls hätte der Nationalrat auch den niederösterreichischen FP-Obmann Christian Höbart nicht ausliefern dürfen, gegen den ein Verfahren wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit der niederösterreichischen Gemeinderatswahl läuft.

Der Immunitätsausschuss befasst sich kommenden Mittwoch mit der Causa.

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