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Software

NSA-Spionage: Zweites Ermittlungsverfahren in Deutschland

Das Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst National Security Agency (NSA) und den britischen Geheimdienst GCHQ war zuvor durch einen Bericht des Magazins „Der Spiegel“ bekanntgeworden. Zu Einzelheiten wollte die Bundesanwaltschaft keine Stellung nehmen.

Regin am Laptop

Anlass für die Ermittlung: Auf dem Laptop einer Referatsleiterin des Bundeskanzleramts war die Spähsoftware "Regin" entdeckt worden. Dieser besonders leistungsfähige Trojaner nistet sich auf den Rechnern von Zielpersonen ein. Dort kann er dann heimlich den kompletten Datenverkehr überwachen und an seinen Auftraggeber senden.

Zwar richtet sich das Verfahren wegen "geheimdienstlicher Agententätigkeit" gegen "unbekannt", doch besteht in Fachkreisen kein Zweifel daran, dass "Regin" der NSA oder dem GCHQ zugeordnet werden kann.

Kritik

Im Zusammenhang mit der Spähaffäre ist es das zweite Ermittlungsverfahren: Im Juni hatte der frühere Generalbundesanwalt Harald Range Ermittlungen wegen des Spähangriffs auf das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus Mangel an Beweisen eingestellt. Er war dafür scharf kritisiert worden. Auch die jetzt bekanntgewordenen Ermittlungen hatte er eingeleitet.

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