© martin

EuGH

Österreich verstößt gegen Datenschutzrichtlinie

Die Unabhängigkeit sei damit nicht ausreichend gegeben, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Das Urteil kam nicht überraschend. Bereits der EU-Generalanwalt kam Anfang Juli zu dem selben

. Kritisiert wird in dem Richterspruch auch auch, dass der Bundeskanzler sich über alle Gegenstände der Datenschutzkommission informieren kann. Die korrekte Umsetzung der Richtlinie müsse nun „unverzüglich“ geschehen.

"Nicht unabhängig"
Der EuGH hatte die Aufgabe, zu überprüfen, ob die österreichische Datenschutzkommission die unionsrechtlich vorgeschriebene völlige Unabhängigkeit besitzt und kam zu dem Schluss, dass dies nicht der Fall ist. Österreich verstößt damit gegen die Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

Konkret wird bemängelt, dass das geschäftsführende Mitglied der Datenschutzkommission ein der Dienstaufsicht unterliegender Bundesbediensteter ist und dass die Geschäftsstelle der Datenschutzkommission in das Kanzleramt eingegliedert ist. Im Urteil wird weiters angemerkt, dass „der Bundeskanzler über ein unbedingtes Recht verfügt, sich über alle Gegenstände der Geschäftsführung der Datenschutzkommission zu unterrichten“.

"Nicht über Verdacht der Parteilichkeit erhaben"
Die genannten Punkte stehen der Annahme entgegen, dass die Datenschutzkommission bei der Erfüllung ihrer Aufgaben jedem mittelbaren Einfluss entzogen ist. Zudem sei die Datenschutzkommission aufgrund dieser Regelungselemente nicht über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben, heißt es im Urteil. Die Klage der Europäischen Kommission als Hüterin der Verträge wurde am 22. Dezember 2010 eingebracht, da sie der Meinung war, Österreich setze die Richtlinie nicht ausreichend um. Mit der Durchführung müsse nach dem Urteilsspruch nun unverzüglich begonnen werden.

Zur Kenntnis genommen"
Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) hat das Urteil „zur Kenntnis“ genommen - und wird die nötigen Schritte in die Wege leiten, um den EU-Vorgaben ehestmöglich nachzukommen, sagte seine Sprecherin am Dienstag.

Gröbere Umwälzungen
In der Datenschutzkommission geht man davon aus, dass legistische Anpassungen schon bald vorgenommen werden und die Behörde organisatorisch aus dem Bundeskanzleramt ausgegliedert wird, wie es auf Nachfrage der futurezone hieß. Die Datenschutzkommission steht aber auch aus anderen Gründen vor gröberen Umwälzungen. Ende 2013 soll die Datenschutzkommission nach den Bestimmungen einer Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle aufgelöst werden. Ob und welche Kompetenzen der Behörde dann den Gerichten übertragen werden, ist noch nicht geklärt. Mit Anfang 2014 wird es jedenfalls eine "Datenschutzbehörde neu" geben.

Befugnisse und Organisationsform der neuen Behörde sind offen und könnten mit Inkraftreten der neuen EU-Datenschutzverordnung neuerlich geändert werden. Die EU-weite Regelung des Datenschutzes sieht eine Fülle neuer Aufgaben und Befugnisse für nationale Datenschutzbehörden vor.

Mehr zum Thema

  • Datenschutzreform: "Bürger verstehen das nicht"

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare