EU-Kommission

Oettinger: Leistungsschutzrecht greift nicht richtig

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger hat sich skeptisch zu dem umstrittenen Gesetz zur Veröffentlichung von Pressetexten im Internet geäußert. „Es wird sich zeigen, dass das gut gemeinte deutsche Leistungsschutzgesetz nicht greift oder nur eingeschränkt greift“, sagte Oettinger am Montagabend in Berlin. Wichtig sei ein gemeinsamer Rechtsrahmen für Europa. Gäbe es eine europäische Standardsetzung mit Sanktionen, „würde sie beachtet“ sagte der CDU-Politiker.

Verlage und Google streiten

Springer-Chef Mathias Döpfner äußerte jedoch Zweifel, ob es überhaupt gelinge, diese rechtlichen Rahmenbedingungen „erfolgreich auf europäischer und nationaler Ebene zu verankern“. Um das seit August 2013 in Deutschland geltende Leistungsschutzrecht streiten Verlage wie Axel Springer, die für die Verwertung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Auf der anderen Seite stehen Suchmaschinen wie Marktführer Google, die nicht zahlen wollen. Ihr Argument: Mit der Weiterleitung von Nutzern auf die Webseiten verschaffen sie den Pressehäusern indirekt Werbeeinnahmen.

„Insgesamt leiten wir pro Monat 500 Millionen Klicks allein zu deutschen Verlagsseiten weiter“, sagte der Google-Chef von Zentraleuropa, Philipp Justus. Er bekräftigte die Kritik seines Unternehmens. „Das Leistungsschutzrecht nützt niemandem, am wenigsten den Urhebern.“ Vielmehr gefährde das Gesetz die Funktionsweise des Internets und beschränke die Informationsfreiheit des Netzes. Als Geburtsfehler gilt Kritikern, dass das Gesetz nicht genau definiert, was vom Leistungsschutz gedeckt ist und wann Geld fließen sollte. Beobachter erwarten hier einen langjährigen Rechtsstreit.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare