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Österreich

OGH: Automatische Umstellung auf E-Rechnung unzulässig

Anfang 2013 schickte T-Mobile rund 172.000 Kunden der Marken T-Mobile und tele.ring eine Papierrechnung mit dem Slogan „Mit der Papierrechnung wird abgerechnet - Die T-Mobile Onlinerechnung ist da“. Ab sofort erhalte man Rechnungen ausschließlich elektronisch, informierte das Unternehmen, das sei praktisch und schone die Umwelt. Auf ausdrücklichen Wunsch könne man die Papierrechnung jedoch behalten. Dieses Vorgehen stufte der OGH nun als rechtswidrig ein, wie der VKI in einer Aussendung angibt.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) sieht bei Vertragsabschluss ein Wahlrecht des Kunden auf Online- oder Papierrechnung vor, das nicht ausgeschlossen werden darf. Damit wird sichergestellt, dass der Kunde nicht gegen seinen Willen mit einer bestimmten Rechnungsform konfrontiert wird. „Diese Zielsetzung wird unterlaufen, wenn der Telekom-Betreiber einseitig eine Änderung der Rechnungsmodalitäten vornehmen kann, der der Kunde aktiv widersprechen muss“, so Petra Leupold, Juristin im VKI. Dabei spielt es dem Urteil zufolge und entgegen der Ansicht von T-Mobile keine Rolle, ob Kunden bereits zuvor ausdrücklich die Papierrechnung gewählt hatten oder die bisherige Übermittlung der Papierrechnung nur bestehende Praxis war.

„Die Papierrechnung ist eine vertragliche Nebenpflicht des Unternehmers“, betont VKI-Juristin Leupold. Dass diese darüber hinaus kostenlos erfolgen muss, hatte der OGH in einem Urteil gegen T-Mobile bereits Ende 2012 klargestellt und den sog „Umweltbeitrag“ für die Papierrechnung als gesetzwidrig qualifiziert.

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