© KURIER/Jürg Christandl

Österreich

Ostermayer will bei Festplattenabgabe bald Ergebnis

Es gebe einen Entwurf, „den wir mit den einzelnen Akteuren diskutieren“, er habe mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) am vergangenen Freitag intensiv darüber gesprochen, „wir haben das rechtlich sehr gut analysiert“, sagte Ostermayer in der ORF-„Pressestunde“.

Die Befürworter einer Abgabe auf elektronische Speichermedien, darunter die Verwertungsgesellschaften erhoffen sich von deren Einführung jährlich Millionen Euro, die an die Künstler fließen könnten. Die Gegner, vor allem aus dem Bereich der Wirtschaft, warnen vor Belastungen der Konsumenten und Verlust von Arbeitsplätzen.

Auch Leistungschutzrecht in Urheberrechtsreform

In der Urheberrechtsreform, die Ostermayer und Brandstetter schon bald vorstellen wollen, soll nach Informationen der futurezone auch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger enthalten sein. Diskutiert wurde auch eine "Cloud-Abgabe" ("Speicherplatzvergütung"), die es nach Angaben mit der Situation vertrauten Personen aber nicht in den Entwurf geschafft haben soll.

Neu geregelt wird mit der Urheberrechtsreform voraussichtlich auch die Beauskunftung von Rechteinhabern bei Urheberrechtsvergehen. Nach Informationen der futurezone sollen Rechteinhaber dabei nach richterlicher Prüfung von Internet-Anbietern Auskunft darüber erhalten, wer zu welchem Zeitpunkt Inhaber bestimmter IP-Adressen war. Auf die im Zuge der Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten soll dabei jedoch nicht zugegriffen werden dürfen. Beauskunftet werden dürfen nur Daten, die bei den Betreibern noch zu Betriebszwecken vorhanden sind.

Ein Urhebervertragsrecht, das die Position von Kreativen gegenüber Verwertern verbessert, soll sich hingegen nicht in dem Papier befinden.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare