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Deutschland

Presse-Lobby: Verlage könnten vor Google einknicken

Google hätte sich mit dem „Missbrauch seiner Marktmarkt nicht nur gegen die Presseverleger, sondern auch gegen den Gesetzgeber durchgesetzt“, heißt es in einem Brief der Verlage an das deutsche Bundeskartellamt und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der Reuters am Mittwoch vorlag.

„Das Presseleistungsschutzrecht wäre dann gescheitert, noch bevor sein Umfang und seine Reichweite von den Zivilgerichten überprüft werden konnte.“

Kritik an Google

Die Verlage, die sich in der Verwertungsgesellschaft VG Media zusammenschlossen haben, kritisieren den jüngsten Schritt Googles, ab dem 23. Oktober bei Suchabfragen ihre Presseinhalte nur noch mit der Überschrift und dem Link anzuzeigen, aber keine Textausschnitte und Vorschaubilder mehr.

Die Verlage und die VG Media werfen Google vor, die „ökonomische Bestrafung“ der Pressehäuser, die Geld von Google fordern, auf die „zentral wichtige allgemeine Google-Suche“ auszuweiten. Dadurch würden auch die „Presseverleger, die der VG Media die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen haben, dem wirtschaftlichen Druck nicht standhalten können“, heißt es in dem Brief. Google erzwinge mit seinem Vorhaben, dass Verlage dem US-Konzern nun grünes Licht gäben für die kostenlose Verwertung ihrer eigenen Pressetexte. „Die erzwungene Einwilligung in die kostenlose Nutzung wird zu einer Kündigung der Wahrnehmung der Rechte durch die VG Media führen.“

Appell an Kartellamt

Die Verlage appellierten erneut an das deutsche Bundeskartellamt, gegen Googles Marktmacht vorzugehen. Die Pressehäuser monierten jedoch auch, dass Behördenchef Andreas Mundt kurz nach Googles Ankündigung im Reuters-Interview signalisiert hatte, dass die Wettbewerbshüter vorerst nicht in den Streit eingreifen würden. „Im Kern der Debatte geht es um die Reichweite des Leistungsschutzrechts“, hatte Mundt gesagt. Mit seinen Äußerungen habe Mundt das Ergebnis einer Prüfung durch seine Behörde in Teilen vorweggenommen, heißt es in dem Brief.

Das Leistungsschutzrecht sieht seit August 2013 vor, dass Suchmaschinenbetreiber wie Google Verlegern Geld zahlen müssen, wenn sie verlegerische Inhalte verwenden, die über „einzelne Worte oder kleine Textausschnitte“ hinausgehen. Google lehnt dies ab. In der VG Media sind nicht alle Verlage vertreten, aber Branchengrößen wie Axel Springer und Burda

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