ACTA

Produktpiraterie: Das Abkommen steht - fast

Das informelle Papier ist datiert mit 2. Oktober 2010 und hat 24 Seiten. Seit drei Jahren tüfteln die Vertreter von 38 Staaten am Antipiraterie-Abkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Elf Sitzungen gab es seit 2007, die letzte in den vergangenen Tagen in Tokio. Ziel der 38 Staaten war, Regelungen zu beschließen, mit denen Urheberrechtsverletzungen und Produktpiraterie wirksamer bekämpft werden können. Obwohl man noch immer keine endgültige Einigung erzielt hat, steht der Abschluss des Abkommens kurz bevor. Konsumentenschützer und auch Non-Government-Organisations (NGOs) haben das geplante ACTA-Abkommen bereits seit Beginn der Verhandlungen kritisiert, da sie Eingriffe in die Bürgerrechte, Datenschutz und Privatsphäre befürchteten.

Offene Fragen
"Es sind noch etliche Fragen offen geblieben", sagte der Sprecher der EU-Kommission, John Clancy. Die noch zu lösenden Punkte - angeblich sechs an der Zahl - würden von Unterhändlern mit ihren jeweiligen Regierungen abgeklärt. Was die strittigen Punkte sind, gab Clancy nicht bekannt. Aber man ist dem Abkommen sehr nahe: "Dieser Text ist ein enormer Fortschritt im Kampf gegen Produktpiraterie", so Ron Kirk, Vertreter des US-Handelsministerium in seiner Stellungnahme.

Strittige Punkte
Insidern zufolge sind die strittigen Punkte unter anderem folgende: Die USA wollen das Thema Patente aus dem zivilrechtlichen Rahmen streichen lassen, die EU wiederum will Markenverletzungen im Internetkapitel belassen, weil im Web nicht nur Urheberrechtsverletzungen begangen werden (Musik-Download), sondern im Web auch gefälschte Markenware angeboten werde. Diesen Punkt wollen wiederum die USA, Korea und Mexiko aus dem Internet-Kapitel gestrichen haben.
Die ACTA-Verhandlungen sorgten von Beginn an für heftige Diskussionen, weil sie zum einen im Geheimen erfolgten und zum anderen dritte Parteien wie Bürgerrechtler oder Internetaktivisten ausgeschlossen waren. Dadurch befürchteten diese, dass es zu massiven Einschnitten bei den Bürgerrechten kommen könnte.

300 Milliarden Euro Schaden
Produktpiraterie ist zu einem weltweiten Problem geworden, Schätzungen zufolge beträgt der Schaden jährlich umgerechnet 300 Milliarden Euro - zur Jahrtausendwende sollen es noch umgerechnet etwa 72 Milliarden Euro gewesen sein. Die Branchen, die am schwersten darunter zu leiden haben, sind IT (Software-Fälschungen), Musik/Film, Luxus-Artikel wie Uhren und Markenbekleidung aber auch Autoersatzteile oder Medikamente.
Produktpiraterie schädigt nicht nur Unternehmen, sondern - im Falle von Medikamentenfälschungen - auch Verbraucher. Minderwertige oder nachgemachte Medikamente können sogar tödlich sein, Kfz-Ersatzteile von schlechter Qualität können (tödliche) Unfälle auslösen. Von diesem Blickwinkel her ist das ACTA-Abkommen auch gerechtfertigt.

Wer kontrolliert die Bürgerrechte?

Da aber keine NGOs an den Verhandlungen teilgenommen haben, befürchteten Bürger- und Datenschützer, dass mit dem Abkommen die Rechte beschnitten werden. Das ACTA-Papier bildet nämlich auch die Grundlage, gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen zu können, die im Web begangen werden, dabei handelt es sich um Musik- oder Filmdownloads, kopierte Software etc.
Auf dem Enthüllungsportal Wikileaks sind im Vorjahr interne Papiere der ACTA-Verhandler aufgetaucht, in denen sehr drastische Methoden überlegt wurden. Von Internetfiltern über Internetsperren für Urheberrechtsverletzer bis zu Grenzkontrollen von digitalen Geräten wie Musik-Playern, Notebooks oder Smartphones - das ACTA-Abkommen hätte den Grenz- und Zoll-Behörden auf Flughäfen das Recht gegeben, Geräte auf Raubkopien zu untersuchen, was eine Untermauerung der Datenschutzrechte darstellt. Im ACTA wurde auch festgelegt, dass sowohl der Import als auch der Export von Artikel kontrolliert werden kann.

Rechtliche Umsetzung
ACTA soll nun so etwas wie ein internationaler Standard bei der Verfolgung von Produktpiraten sein. Wie die Teilnehmerstaaten die einzelnen Punkte in Recht umsetzen, ist eine Angelegenheit der Regierungen. Das Abkommen muss nun in den Staaten ratifiziert werden, wie sie mit Urheberrechtsverletzungen umgehen, ist aber größtenteils Definitionssache. So wird etwa im ACTA-Papier nicht geklärt, was Betrug "im gewerbsmäßigem Umfang" ist, wann dieser beginnt. Häufig ist auch der Begriff "may", also kann, zu lesen. So bleibt es den Mitgliedsstaaten überlassen, ob sie Netzsperren veranlassen oder Provider zur Verantwortung ziehen können. Ein Provider könnte auf Antrag eines Rechteinhabers (Musikverlag, Filmstudio) auch den Web-Zugang eines Nutzers sperren.
In der EU müssen dem ACTA - wenn die letzten Punkte ausgeräumt sind - sowohl das Parlament, der EU-Rat als auch die einzelnen Mitgliedsländer zustimmen.

(//Gerald Reischl//)


Link:
PDF der aktuellen Version des Anti-Piraterie-Abkommens
(Problematische Formulierungen sind grau hinterlegt)

Das Anti-Piraterie-Abkommen
Die Abkürzung ACTA steht für "Anti-Counterfeiting Trade Agreement", ist also ein Handelsabkommen gegen Produktfälschungen. Das Abkommen soll Produktpiraterie und den globalen Handel mit Produktfälschungen auch im Internet bekämpfen. Seit drei Jahren wird das Abkommen verhandelt, neben der EU, den USA, nehmen auch die Schweiz, Australien, Japan, Mexiko, Marokko, Singapur, Südkorea und Neuseeland an den Verhandlungen teil. China, ein Land in der Produktpiraterie an der Tagesordnung steht, war bei den elf geheimen Verhandlungsrunden nicht dabei. Hauptpunkte des ACTA-Abkommens sind die internationale Zusammenarbeit, rechtliche Rahmenbedingungen und Vollzugsmöglichkeiten.

Auf einer Seite der Europäischen Union gibt es rare Informationen zum ACTA-Abkommen.

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