KABELSIGNAL

Provider verwarnt Tauschbörsennutzer

Anfang Dezember erlebte Martina Schmid (Name von der Redaktion geändert) beim Öffnen ihrer E-Mails eine unangenehme Überraschung. Der Internet-Anbieter kabelsignal teilte der verdutzten Kundin mit, dass nach Angaben von Rechteinhabern zahlreiche urheberrechtlich geschützte Files über ihre IP-Adresse zum Download angeboten wurden.

"Seh mir Serien an und lösch sie dann wieder"

Schmid räumte gegenüber der Futurezone ein, sich gerne TV-Serien aus dem Netz zu laden. "Ich seh sie mir an und lösch sie dann wieder", sagt sie. "Meistens kaufe ich mir dann doch noch die DVDs dazu."

Zum Download nutzt sie den freien BitTorrent-Client Vuze. Der Download zu privaten Zwecken ist in Österreich auch nicht strafbar. Da aber die Files über die Software gleichzeitig wieder angeboten werden, liegt jedoch ein Urheberrechtsvergehen vor. Dass die Files über das Programm auch automatisch zum Upload angeboten würden, habe sie nicht gewusst, versichert Schmid.

Unterlassungsaufforderung

"Kabelsignal ist im Falle eines richterlichen Beschlusses dazu verpflichtet Ihre Daten an die zuständige Behörde zu übermitteln", heißt es in dem Mail. Darin wird Schmid auch nahelegt, "das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material, zum Beispiel über Tauschbörsen, zu unterlassen".

Nach einem Anruf beim Helpdesk des Unternehmens nahm Schmids Verstörung zu. Der zuständige Mitarbeiter habe ihr geraten, Ihre Aktivitäten in Tauschbörsen sofort zu stoppen, erzählt Schmid. Auf die Frage, was ihr im schlimmsten Fall passieren könne, sei ihr eine Geldstrafe "von bis zu 200.000 Dollar" in Aussicht gestellt worden.

"Dienst am Kunden"

Robert Bammer, technischer Direktor beim niederösterreichischen Internet-Anbeiter, bestätigte gegenüber der Futurezone den Versand der E-Mails. Wieviele solcher Benachrichtungen versandt wurden, könne er nicht sagen. Warnschreiben verschicke kabelsignal seit etwa einem Jahr.

Das Unternehmen erhalte immer wieder Anfragen nach Kundendaten hinter IP-Adressen, vorwiegend aus dem US-amerikanischen Raum. Dabei würden Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht. Die E-Mails seien ein "Dienst am Kunden", so Bammer: "Wir wollen sie vor Unannehmlichkeiten bewahren."

"Keine Kundendaten herausgegeben"

Kundendaten seien von kabelsignal in solchen Fällen nicht herausgegeben worden, sagt Bammer. "Wir haben uns immer gewehrt Daten herauszugeben." Die Herausgabe von Kundendaten geschehe ausschließlich auf richterlichen Befehl und nur auf schriftliche Anforderung.

Dass über den Helpdesk von "Geldstrafen von bis zu 200.000 Dollar" gesprochen wurde, sei "nicht abgestimmt" gewesen, so Bammer.

Skepsis

Warnschreiben an Kunden wurden von Internet-Anbietern in der Vergangenheit mit Skepsis betrachtet. Die Provider könnten nicht wissen, ob die Vorwürfe auch stimmen würden, lautete etwa ein Argument. Wenn etwas vorliege, könne die Unterhaltungsindustrie ohnehin rechtliche Mittel ergreifen.

Auch in Großbritannien, wo Internet-Anbieter durch den im Frühjahr 2010 vom britischen Parlament beschlossenen "Digital Economy Bill" zu Warnschreiben an verdächtigte Kunden verpflichtet wurden, sperrten sich davor zahlreiche Anbieter gegen solche Benachrichtigungen.

Im Ermessen der Anbieter

Der Versand von Warn-Mails an Kunden liege im Ermessen der einzelnen Anbieter, sagt Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA). Ob auch andere Anbieter Warnbriefe versenden, wisse er nicht: "Wir haben dazu keine Verbandsempfehlung ausgegeben."

Zur Herausgabe der Daten bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich gibt es hingegen eine klare Linie der ISPA: "Wir empfehlen die Daten nicht herauszugeben."

OGH-Urteil

Wildberger verweist auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) aus dem August 2009. Damals stellte der OGH in einem langjährigen Verfahren zwischen einem österreichischen Internet-Anbieter und einer Verwertungsgesellschaft fest, dass heimische Internet-Provider nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die persönlichen Verkehrsdaten ihrer Nutzer unverzüglich löschen müssen und daher nicht dazu verpflichtet werden können, den Rechteinhabern ohne Einschaltung eines Gerichts Auskunft über diese Daten zu erteilen.

In der Praxis bedeutet diese Entscheidung, dass Rechteinhaber bis auf weiteres von Internet-Anbietern keinerlei Informationen darüber bekommen können, wer zu welchem Zeitpunkt Inhaber welcher dynamischen IP-Adresse war und möglicherweise in Filesharing-Netzwerken Urheberrechtsverletzungen begangen hat.

Stopp für Ermittlungsverfahren

Zwar billigt das österreichische Urheberrechtsgesetz (Paragraf 87b Abs 3) den Rechteinhabern diese Möglichkeit zwar grundsätzlich zu, der OGH kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verarbeitung von Verkehrsdaten zu diesem Zweck rechtswidrig ist.

Auch mit der Hilfe eines Gerichts können Rechteinhaber derzeit nicht rechnen. Denn seit der am 1.1. 2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung sind bei Privatanklagedelikten, wie etwa Urheberrechtsverletzungen, keine Ermittlungsverfahren mehr vorgesehen. Die Identität von Internet-Nutzern hinter dynamischen IP-Adressen kann deshalb gar nicht von einem Richter ausgeforscht werden.

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(Patrick Dax)

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Patrick Dax

pdax

Kommt aus dem Team der “alten” ORF-Futurezone. Beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Innovationen, Start-ups, Urheberrecht, Netzpolitik und Medien. Kinder und Tiere behandelt er gut.

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