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Online-Portal

Redakteur droht Haft wegen Schutz von Userdaten

Wie das Bewertungsportal in einer Stellungnahme schreibt, sei der Beitrag innerhalb weniger Stunden gelöscht worden. Dem Verlangen der Therapeutin, die Daten des Users herauszugeben, sei die Redaktion aber im Interesse des Schutzes der Forennutzer nicht nachgekommen. Nach mehreren Vernehmungen durch die Duisburger Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Duisburg, wurde schließlich ein Ordnungsgeld von 50 Euro verhängt.

Fünf Tage Beugehaft
Als das Portal bzw. der zuständige Online-Redakteur der Aufforderung nach Preisgabe der Daten mit Hinweis auf das „Zeugnisverweigerungsrecht der Presse“ nicht nachkam, machte der Duisburger Richter nun kurzen Prozess und ließ den Redakteur an seiner privaten Anschrift von Polizisten abführen. Bei der Vernehmung traf der Richter schließlich folgende Anordnung: Fünf Tage Beugehaft bei Nichtbekanntgabe der Daten. Ein Anwaltsbrief, der auf die anstehende Klärung des Falles vor dem Verfassungsgericht hinweist, wurde laut klinikbewertungen.de ignoriert.

Das Portal sieht das Recht auf freie Meinungsäußerung gefährdet und kritisiert, dass Richter von der Staatsanwaltschaft nicht dazu genutzt werden dürfen, die Presse durch Haftstrafen mundtot zu machen. Gegen die verhängte Beugehaft legte das Unternehmen Beschwerde ein und zeigte den Richter bei der Generalstaatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung an. Die Userdaten seien aber noch wie vor nicht bekanntgegeben worden.

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