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DLD 2012

Reding: "Keine Netzsperren in Europa"

Die Internet-Konferenz DLD, die wichtigste ihrer Art in Europa, wurde in München am Sonntag Nachmittag inhaltlich von EU-Justizkommissarin Viviane Reding (kürzlich im futurezone-Interview) eröffnet. In ihrer Rede umriss sie noch einmal die neuen, bereits geleakten Datenschutzbestimmungen für die EU-27, die "in wenigen Tagen" offiziell vorgestellt werden sollen. Außerdem hielt sie in Anspielung an die heftigen Online-Proteste der vergangenen Woche gegen die geplanten US-Gesetze noch einmal fest, dass "es in Europa keine Internetsperren geben wird." Reding: "Die Freiheit von Meinung und Information ist ein grundlegendes Recht und direkt verbunden mit der Freiheit des Internet." Auch die Rechte von den Schaffern von Inhalten seien gleich viel wert wie diese Freiheitsrechte, aber "Informationsfreiheit und Urheberrecht sind keine Feinde."

Neuer Gesetzesentwurf "in wenigen Tagen"
Reding skizzierte auch noch einmal die neuen Datenschutzbestimmungen, die demnächst präsentiert werden. Viele der 500 Millionen europäischen Bürger würden sich um die Sicherheit ihrer persönlichen Daten, die sie in die Hand von Internetunternehmen geben, sorgen. In Deutschland etwa seien 81 Prozent der Erwachsenen darüber besorgt, was Firmen mit ihren Daten machen würden.

"Die heutigen, 1995 beschlossenen Datenschutzregeln stammen aus der Prä-Internet-Zeit und sind einfach nicht up-to-date", so Reding. Außerdem würde das derzeitige Flickwerk von 27 verschiedenen Datenschutzgesetzen der Mitgliedsstaaten Innovation hemmen. Dieses Flickwerk an Datenschutzregeln sei von Firmen schwer einzuhalten. Finanzielle und personelle Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Gesetze würden der Internet-Wirtschaft 1,3 Milliarden Euro pro Jahr kosten.

Änderungen aus Nutzersicht
Wie Reding ausführte, würden die neuen Datenschutzbestimmungen folgende Punkte für die Nutzer von Internet-Diensten bringen: In einfacher Sprache müssen sie über die Datenerfassung in Kenntnis gesetzt werden, dieser explizit zustimmen und auf Wunsch ihre Daten von einem Dienst zum anderen mitnehmen können – so, wie man etwa eine Handy-Nummer von einem Mobilfunker zum anderen mitnehmen könne.

Klarstellung zum "Recht auf Vergessen"
Außerdem stellte Reding Missverständnisse in Bezug auf das "Recht auf Vergessen" klar, die in der jüngeren Vergangenheit vor allem in der Presse aufgekommen seien. "Man muss die Erlaubnis der Datenverarbeitung widerrufen können, die man selbst gegeben haben", so Reding. "Wenn man seine Daten nicht mehr online will, müssen diese Daten auch offline genommen werden können."

Dieses Recht auf Vergessen sei aber nicht mit einer allumfassenden Löschungsmöglichkeit gleichzusetzen. Die Meinungs- und Informationsfreiheit müsse aufrecht erhalten werden können, so wie etwa Zeitungsarchive nicht einfach gelöscht werden könnten.

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