EU-Parlament

Richtlinien für Körperscanner festgelegt

Nackt-, Körper- oder Sicherheitsscanner: Egal, wie diese letztendlich genannt werden, sobald eine entsprechende EU-Vereinbarung existiert, können diese auf Europas Flughäfen ganz regulär zum Einsatz kommen. Der Verkehrsausschuss des Europaparlaments hat am Dienstag dazu einen gemeinsamen Standpunkt festgelegt und mit einer großen Mehrheit beschlossen. Dieser sei eng mit der EU-Kommission abgestimmt worden und könne noch dieses Jahr in eine endgültige Beschlussfassung übergehen, erklärt der SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, der als als Chefverhandler der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament fungiert, gegenüber der futurezone.

Es konnten "wesentliche Interessen des Bürgers" durchgesetzt werden. "Es gibt nun eine Ausschussmehrheit dafür, dass keinerlei gesundheitsschädigende Verfahren wie Röntgenstrahlen angewendet werden dürfen. Es sind außerdem keine Bilder erlaubt, sondern lediglich Schemata", so Leichtfried. Das bedeutet derzeit aus technischer Sicht, dass nur Scanner eingesetzt werden, die mit einer Terahertzstrahlung arbeiten und dass bei den Kontrollen die "passive Methode" zum Einsatz kommt, bei der nur die natürliche Wärmeabstrahlung des menschlichen Körpers erfolgt, ohne dabei anatomische Details sichtbar zu machen.

Wahlfreiheit für Passagiere
Laut Leichtfried dürfen zudem die Daten zudem nicht gespeichert oder weitergeleitet werden. In dem Moment, in dem der nächste Passagier durch den Scanner geht, sind die Daten Geschichte. Es werde auch keine Verbindung mit Personendaten hergestellt, so Leichtfried. Für Passagiere soll es zudem die Möglichkeit geben, am Flughafen auf Wunsch den Check mit dem Sicherheitsscanner zu verweigern. "Damit herrscht Wahlfreiheit und niemand wird zum Durchschreiten eines Sicherheitsscanners gezwungen", so Leichtfried.

Das Europäische Parlament werde zudem die Einführung derartiger Scanner keinesfalls verpflichtend vorschreiben. Ob die Einführung von derartigen Scannern sinnvoll sei, sei "schwer zu sagen", so der SPÖ-Delegationsleiter. Für jene Länder und Flughäfen, die sich für einen Einsatz entscheiden, soll es allerdings klare rechtliche Grundlagen geben, "damit Gesundheit und Privatsphäre nicht beeinträchtigt werden", erklärt Leichtfried. "Wenn die Scanner mehr entdecken als die Metalldetektoren, macht ihr Einsatz als ergänzendes Hilfsmittel sicherlich Sinn." Man müsse jedoch abwarten, wie sie sich im Einsatz bewähren.

Fehlerquote noch zu hoch
„Die Körperscanner sollten erst dann in Betrieb genommen werden, wenn sie effizient funktionieren“, sagte etwa der christdemokratische EU-Abgeordnete Werner Kuhn aus Deutschland. Momentan sei die Fehlerquote zu hoch und damit die Warteschlangen für Passagiere zu lang. Kuhn sieht in den Scannern dennoch ein „wirksames Instrument zur Terrorbekämpfung“. Der SPD-Europaabgeordnete Knut Fleckenstein findet dagegen: „Sie sind zu teuer, ineffizient und scheinen keinen erheblichen Mehrwert für die Sicherheit zu erbringen.“

Körperscanner können zudem schnell mehr als 100.000 Euro kosten. Daher wird in der EU darüber gestritten, wer für die Kosten aufkommen soll. Während die EU-Länder die Flughäfen und Airlines - und somit letztlich die Fluggäste - zur Kasse bitten wollen, schlägt das EU-Parlament vor, dass die Staaten selber die Gebühren zahlen sollen.

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