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Google

Schweiz: Schwere Schlappe für Street View

Das Urteil, das bereits am 30. März gefällt, aber erst jetzt publik wurde, zwingt Google dazu, Autokennzeichen und Gesichter ausnahmslos unkenntlich zu machen – und zwar, bevor die Bilder ins Internet gestellt werden. Wo dies bisher nicht der Fall war, muss Google nun manuell nacharbeiten. Im Bereich von sensiblen Einrichtungen wie Gefängnissen, Spitälern und Frauenhäuser müssen weitere individualisierende Merkmale wie Hautfarbe und Kleidung unkenntlich gemacht werden, so das Urteil.

Umzäunte Grundstücke

Aber auch sonst hat das Urteil weitreichende Konsequenzen für den beliebten Karten-Service. Anders als in Deutschland, wo Google einwilligte, Gebäude auf Wunsch von Anwohnern zu verpixeln, darf Google in der Schweiz keine Bilder von Privatbereichen, wie umzäunte Gärten oder Höfe machen, die „dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben“. Bereits vorhandene Bilder müssten wieder aus Google Street View entfernt werden. Alternativ kann eine nachträgliche Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden.

Auch das Aufnehmen von Bildmaterial auf Privatstraßen wird dem Urteil zufolge eingeschränkt. Darüber hinaus müsse Google fortan in der Lokalpresse über geplante Kamerafahrten  sowie das Freischalten des Bildmaterials im Internet informieren. Ein Hinweis auf Google Maps allein sei nicht ausreichend, so das Bundesverwaltungsgericht. Es folgte in seiner Begründung im Wesentlichen den Forderungen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Hanspeter Thür.

Google zeigte sich in einer ersten Stellungnahme vom Urteil enttäuscht und überlegt rechtliche Schritte. Was das Urteil für die Zukunft von Google Street View in der Schweiz bedeutet, ist ungewiss.

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