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Sieben Jahre Haft für Darknet-Waffenhändler gefordert

Vor dem Landgericht Heidelberg hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den 32 Jahre alten Sportschützen gefordert. Die Verteidigung plädierte dafür, dass der geständige Mann nicht länger als fünf Jahre hinter Gitter muss. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Einig waren sich Verteidigung und Anklage am achten Prozesstag darin, dass der gelernte Optiker zwischen Januar 2014 und Oktober 2015 Dutzende Schusswaffen an Kunden aus dem In- und Ausland verkauft hat. Die illegalen Geschäfte seien im sogenannten Darknet, einem abgeschotteten Bereich des Internets, abgewickelt worden.

Die Verteidigung argumentierte, der Waffenliebhaber habe den Handel aufgezogen um die eigene Kollektion an Schusswaffen zu finanzieren. Dass die von ihm verbreiteten Sturmgewehre, Maschinenpistolen und auch Pistolen der Marke Glock viel Leid verursachen könnten, habe ihr Mandant „ausgeblendet“, sagte Rechtsanwältin Andrea Combé. Aus Sicht von Staatsanwältin Anna Römhild hatte der Angeklagte ohne Skrupel seine Geschäftsinteressen verfolgt. So hätten sich unter seinen Kunden gewaltbereite Männer befunden, darunter etwa ein Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat und ein Rechtsextremist. Deutlich werde die Gefahr des illegalen Waffenhandels auch am Beispiel des Amokläufers von München. Der Täter hatte laut Polizei im Darknet nach einer Glock-Pistole gesucht.

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