Der Staatstrojaner soll die Überwachungsfähigkeiten der Justiz erweitern
Der Staatstrojaner soll die Überwachungsfähigkeiten der Justiz erweitern
© APA/EPA/SERGEI ILNITSKY

Überwachung

Staatstrojaner: Ministerium erwartet wenige Fälle pro Jahr

Der "Arbeitskreis Vorratsdaten" (AK-Vorrat) übt in seiner Begutachtungsstellungnahme scharfe Kritik an der geplanten Ausdehnung der Online-Überwachung ("Staatstrojaner"). Die Organisation warnt vor einem "unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff". Das Justizministerium weist die auch von Grünen und Datenschützern vorgebrachten Bedenken dagegen zurück und erwartet nur eine Handvoll Fälle pro Jahr.

Kein Gedankeninhalt verborgen

Der AK-Vorrat warnt in seiner Stellungnahme vor einem unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff, denn um verschlüsselte Kommunikation tatsächlich überwachen zu können, "müsste es zu einer echten Online-Durchsuchung des Computersystems kommen". Dabei müsste letztlich jede Datei überwacht werden: "Kein Gedankeninhalt, auch nicht der Inhalt von Mitteilungen, die gar nicht absendet werden, würde vor den Ermittlungsbehörden verborgen bleiben."

Kritik gibt es am Fehlen einer konkreten Begründung für die neuen Überwachungsmaßnahmen in Form von Statistiken und Fallbeispielen. Stattdessen sei das Ministerium einer "Zeitungsente" (nämlich Berichten über die angebliche Kommunikation der Paris-Attentäter via Playstation, Anm.) aufgesessen. Angezweifelt wird auch die Versicherung des Justizministeriums, wonach die Ferninstallation der Überwachungssoftware ausgeschlossen sein soll. Dies steht zwar in den Erläuterungen, wird im Gesetz aber nicht explizit festgeschrieben.

Keine Ferninstallation

"Explizit ist das nicht", räumt der Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, Christian Pilnacek, gegenüber der APA ein, "aber es ist eindeutige Absicht des Gesetzgebers" und ergebe sich aus der Systematik des Gesetzes. Um sicherzustellen, dass auch wirklich nur die gewünschte Zielperson überwacht wird, soll die Software laut Pilnacek direkt am Gerät installiert werden - etwa im Rahmen einer Observation oder (wenn das "unumgänglich" ist, wie es im Gesetzesentwurf heißt) durch Eindringen in die Wohnung der Zielperson. Eine Fernabschaltung soll laut Pilnacek nicht möglich sein - stattdessen werde sich die Software nach einer vordefinierten Zeit selbst deaktivieren.

Daten-Unterscheidung zweifelhaft

Warnungen, dass die genaue Abgrenzung von z.B. zu überwachender Online-Kommuniaktion und nicht zu überwachendem Internet-Surfen in der Praxis nicht machbar sei, weist Pilnacek unter Verweis auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zurück: "Experten des BVT haben uns zugesichert, dass das möglich wäre." Das Programm werde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu programmieren sein.

Dass die Software tatsächlich nur das überwacht, was gesetzlich zulässig ist, müsste im Anwendungsfall der Rechtschutzbeauftragte unter Einbindung von Sachverständigen überprüfen, betont Pilnacek. Er geht nicht davon aus, dass die Online-Überwachung zum Massenphänomen wird: "Die große Gefahr sehe ich nicht, denn die Einsatzvoraussetzungen sind die gleichen wie beim großen Lausch- und Spähangriff." Hier gebe es "nicht mehr als sechs Fälle pro Jahr". Zuletzt wurden 2012 zwei Große Lausch- und Spähangriffe durchgeführt, 2013 drei.

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