"Big Brother" des Bundestrojaners entdeckt
"Big Brother" des Bundestrojaners entdeckt
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Lizenzgebühren

Staatstrojaner soll 450.000 Euro pro Jahr kosten

Österreich plant wie bereits berichtet den Einsatz einer staatliche Überwachungssoftware - auch Staatstrojaner oder Bundestrojaner genannt - , die eigens für den Zweck der Online-Durchsuchung angeschafft wird. Für diese Software, die zur Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computerssystems übermittelt werden, bei schweren Straftaten zum Einsatz kommen soll, werden jährlich Lizenzgebühren fällig. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat am Donnerstag die Änderung der Strafprozessordnung (StPO) zur Überwachung von Online-Kommunikation in Begutachtung geschickt.

550.000 Euro im Jahr 2016

In einem „Vorblatt“ zur Gesetzesänderung wurden erste Zahlen zur Finanzierung dieser Überwachungssoftware sowie die voraussichtlichen Lizenzgebühren und Kosten der technischen Implementierung veröffentlicht (PDF). Der Staat Österreich wird demnach im Jahr 2016 550.000 Euro zahlen, in den Folgejahren 450.000 Euro pro Jahr – bis zum Jahr 2045. Diese Zahlen sind Nettobeträge, finanziert wird die Überwachungssoftware vom Bund.

Dabei wird extra vermerkt, dass diese Berechnung auf den „Preisen von 2016“ basiert und der Betrag im Jahr 2016 aufgrund der technischen Implementierung "leicht erhöht" sei. Die Zahl von 450.000 Euro in den Folgejahren bezieht sich vor allem auf die jährlich fällig werdenden Lizengebühren.

12.447 Millionen Euro

Aus diesem Papier geht aber auch noch etwas anderes hervor, das etwas hellhörig macht: Aufgrund der Kosten dieser Maßnahme, die bis zum Ende des Jahres 2045 bemessen wurden, soll die öffentliche Verschuldung um 2,16 Prozent des BIP bzw. 12.447 Millionen Euro gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose ansteigen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich dabei aufgrund der Anschaffungskosten für die Überwachungssoftware und -hardware und die zu zahlenden Lizenzgebühren.

Eine futurezone-Anfrage beim Justizministerium, wie diese hohe Zahl von 12.447 Millionen Euro zustande kommt (aus den Addierungen der Lizenzgebühren ergibt sich diese Summe nämlich nicht), blieb am Donnerstag unbeantwortet.

Was genau geplant ist

Diese Summen sollen ausgegeben werden für die „Überwachung von Nachrichten und von Personen sowie Überwachung von Nachrichten, die im Wege eines Computersystems übermittelt werden“. "Im Einzelfall“ sollen durch diese Maßnahme Kommunikationsinhalte auf dem Computersystem noch vor einer eventuellen Verschlüsselung bzw. nach einer allfälligen Entschlüsselung überwacht und die Kommunikationspartner der Person, gegen die sich die Überwachung richtet, und somit gegebenenfalls auch Mittäter identifiziert werden können. Die Ermittlung von sonst auf dem Computersystem gespeicherten Daten soll ausdrücklich nicht erfasst sein.

Bundestrojaner - oder doch nicht?

Kritiker sprechen von einem "Bundestrojaner" - das Justizministerium lehnt diese Bezeichnung ab, weil sie "keine Überwachungsmöglichkeit durch Eindringen von Computersystemen von außen" bieten soll. „Justizminister Brandstetter bemüht sich zwar, der geplanten Überwachungssoftware einen anderen Namen zu geben, aber von Behörden auf fremden Rechnern eingeschleuste Software, die Daten an sie liefert, ist und bleibt ein Trojaner“, heißt es seitens der Bürgerrechtsorganisation AK Vorrat. Der AK Vorrat sowie der Providerverband ISPA äußerten bereits im Vorfeld massive Kritik an der geplanten Gesetzesänderung.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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