Leistungsschutzrecht

Streit zwischen Google und deutschen Medien: Harte Fronten

In einer neuen Runde im Streit um die Darstellung von Presseinhalten bei Suchmaschinen sind am Dienstag vor dem Landgericht Berlin unterschiedliche Positionen von Google und der Verwertungsgesellschaft VG Media hart aufeinander geprallt. Die VG Media verlangt von Google Schadenersatz, weil sich der Internet-Konzern weigert, für die Darstellung von Textausrissen und Vorschau-Bildern in der Google-Suche zu zahlen. Das Gericht wird vermutlich im März in der Sache entscheiden.
Die Verlage berufen sich bei ihren Ansprüchen auf das Leistungsschutzrecht, das seit August 2013 in Deutschland gilt. Die VG Media vertritt etliche Presseverlage in Deutschland, darunter die Axel Springer, Handelsblatt, Funke und Dumont.

Der Vorsitzende Richter Peter Scholz kritisierte das geltende Leistungsschutzrecht scharf: „Das ist ein sehr schlecht gemachtes Gesetz, dass viele Fragen aufwirft.“ In der Verhandlung wurde insbesondere kontrovers diskutiert, welche Inhalte genau nach dem Leistungsschutzrecht ohne Einwilligung veröffentlich werden dürfen. Im Gesetz heißt es, „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ dürften von Suchmaschinen frei verwendet werden. Die VG Media sagte, maximal sieben Worte bildeten die Obergrenze. Google betonte, die Verlage profitierten von längeren „Snippets“. Die Anwender würden dann häufig auf die Links klicken, die zu den Verlagsseiten führen. Die Google-Vertreter sprachen sich für eine feste Zeichen-Obergrenze aus, weil dies auch zweifelsfrei technisch umgesetzt werden könne.

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