TKG-Novelle soll Handy-Abzocke beenden
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Bures will eine grundsätzliche Lösung zum Schutz der Konsumenten vor überhöhten Rechnungen für Telefon- und Datendienste schaffen. Jährlich wenden sich mehr als 4400 Konsumenten an die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) mit Beschwerden über hohe Telefonrechnungen. Davon waren es im Vorjahr 1300 Personen und heuer bis dato 400, bei denen Rechnungen für Datendienste bestritten worden sind.
Konkret sieht der Gesetzesentwurf daher vor, dass die Regulierungsbehörde die Betreiber per Verordnung dazu verpflichten kann, ihren Kunden wirksame und unentgeltliche Kostenkontrolleinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Information über laufende Kosten
Das umfasst etwa eine Information über die laufenden Kosten, automatische Benachrichtigung bei bestimmten Schwellenwerten oder dass der Download bei Überschreitung von bestimmten Schwellenwerten unterbrochen wird und nur durch ein ausdrückliches Okay des Teilnehmers fortgesetzt wird.
Außerdem schreibt die Novelle eine bessere Information und mehr Transparenz bei Vertragsabschluss vor. Die Kunden müssen dabei auch auf die Qualität der Dienste wie etwa die Verbindungsgeschwindigkeit aufmerksam gemacht werden.
Auch Informationen über allfällige Einschränkungen im Hinblick auf die Erreichbarkeit oder die Nutzung von Diensten, soweit sie von den Dienste- oder Netzbetreibern beeinflusst werden können, müssen offengelegt werden.
Mindestqualität für Netze
Die Regulierungsbehörde soll befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um eine wettbewerbswidrige Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern.
Die neuen Regelungen begrenzt zudem die Vertragsdauer beim Erstabschluss eines Vertrags auf höchstens 24 Monate. Zudem müssen die Anbieter den Verbrauchern die Möglichkeit geben, auch einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen.
Kostenlose Papierrechnung
Zudem soll die kostenlose Papierrechnung und eine erstmalige Festlegung bei den Einspruchsfristen gegen Rechnungen auf mindestens sechs Wochen und längstens drei Monate verankert werden.
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