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Tonaufnahmen in der EU länger geschützt

Für viele der großen Hits von Beatles und Rolling Stones, Bob Dylan und Elvis Presley wäre - ohne diese Verlängerung - der Schutz in Kürze ausgelaufen. Künftig aber wird er für alle neuen und bis zu 50 Jahre alten Aufnahmen länger gewährt, wie ein EU-Diplomat erklärte. Die Minister sprachen sich am Montag mit qualifizierter Mehrheit für die Verlängerung aus. Binnen zwei Jahren muss der Beschluss in nationales Recht umgesetzt werden.Gegner waren unter anderem Belgien, Schweden und die Niederlande. Österreich enthielt sich der Stimme, wie der Rat mitteilte (PDF). "Wir sind der Meinung, dass eine Verlängerung der Schutzfristen keine Vorteile für Künstler bringt", sagte eine Sprecherin des österreichischen Justizministeriums: "Wir haben uns der Stimme enthalten, weil wir ohnehin überstimmt worden wären."

Die Leistungsschutzrechte für Tonaufnahmen betreffen nicht die Komponisten und Autoren, sondern die ausübenden Künstler - etwa die Sänger oder Schlagzeuger. Werden Songs im Radio oder auf Veranstaltungen gespielt, verdienen sie daran. Viele der Künstler haben ihre Rechte jedoch an Plattenfirmen und Musikkonzerne abgetreten.

Umstritten
Unter den EU-Ländern war der Schritt seit einigen Jahren umstritten. Eigentlich hatte die EU-Kommission 2008 gefordert, die Schutzfrist auf 95 Jahre zu verlängern. Das Europaparlament stimmte später aber nur einer Verlängerung auf 70 Jahre zu. Protest von einigen EU-Ländern hatte die Erweiterung dann über Jahre verhindert. Kritiker verwiesen darauf, dass von einer Verlängerung der Schutzfristen nicht die Künstler selbst, sondern die Musikkonzerne profitieren würden. Ein vergangene Woche vom deutschen Fachportal irights.info veröffentlichtes Dossier (PDF) verwies darauf, dass großen Musikkonzerne im Besitz fast aller Rechte seien, die von der Schutzfristverlängerung betroffen sind. "Sie streichen bis zu 72 Prozent, das erfolgreichste Fünftel der Künstler zu weiteren 24 Prozent alle Einnahmen aus Aufnahmen ein. Die verbleibenden vier Prozent verteilen sich auf 80 Prozent der ausübenden Künstler", heißt es in dem Dossier.

"Lücke verkleinern"
Heute bereits gelten die Urheberrechte von Autoren und Komponisten noch 70 Jahre nach ihrem Tod. Mit dem neuen Beschluss solle die Lücke zwischen Urheberrechten und dem Leistungsschutz für Künstler verkleinert werden, argumentierte die EU-Kommission. Nach Berechnungen der Brüsseler Behörde bringt die Verlängerung Künstlern im Schnitt zusätzliche Einnahmen von 150 bis 2000 Euro pro Jahr. Künstler, die ihre Rechte an Plattenfirmen abgetreten haben, können diese laut der neuen Regelung zurückfordern, falls ihre Aufnahmen nicht vermarktet werden. Außerdem sollen Musiker, die ihre Rechte bereits abgetreten haben, ab dem 50. Jahr 20 Prozent der Einnahmen aus ihren Stücken bekommen.

Die Verlängerung sei ein großer Erfolg für Künstler und Plattenfirmen“, sagte ein Sprecher der deutschen Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Beide Seiten könnten damit „deutlich länger als zuvor“ für ihre Aufnahmen vergütet werden.

"Künstler profitieren kaum"
„Die Künstler selbst profitieren kaum“, sagte Philipp Otto iRights.info. „Denn sie haben in den allermeisten Fällen schon früh in ihrer Karriere ihre Rechte an die Plattenfirmen übertragen.“ Verlierer seien auch die Musikplattformen im Netz: „Durch diese Verlängerung werden viele neue mögliche Geschäftsmodelle im Internet weniger erfolgreich sein.“

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