US-Gericht

Twitter darf Wikileaks-Aktivisten nicht schützen

Die USA haben bei ihren Ermittlungen gegen die Enthüllungs-Plattform Wikileaks einen Etappensieg errungen. Ein US-Bundesgericht entschied am Freitag (Ortszeit), dass der Kurznachrichtendienst Twitter vertrauliche Daten von Wikileaks-Aktivisten an das US-Justizministerium herausgeben muss. Dabei handelt es sich etwa um E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Kreditkarteninformationen und IP-Adressen der Computer, von denen aus sie sich bei Twitter anmeldeten.

Wikileaks-Sympathisanten wollen berufen
Drei Wikileaks-Sympathisanten - darunter die isländische Parlamentsabgeordnete Birgitta Jonsdottir - hatten vor Gericht die angeordnete Preisgabe der Daten durch Twitter verhindern wollen, weil sie das Recht auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre missachte. Sie wurden dabei von Bürgerrechtsorganisationen unterstützt.Die Bundesrichterin Theresa Buchanan wies diese Ansicht in ihrer 20-seitigen Urteilsbegründung klar zurück. Die Anwälte der drei Kläger deuteten an, Berufung einzulegen, wie die Associated Press am Samstag berichtete.

Die US-Behörden versuchen seit längerem, gegen Wikileaks vorzugehen, weil sich die Regierung über Enthüllungen von Diplomatendepeschen sowie Militärberichten über die Kriege im Irak und in Afghanistan ärgert. Sie verlangen auch Informationen über Twitter-Kommunikation, die den US-Gefreiten Bradley Manning betrifft. Er steht im Verdacht, Geheimdokumente an Wikileaks weitergegeben zu haben und sitzt derzeit in Virginia in Haft.

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