Matthias Strolz (l.) und Niko Alm (r.) protestieren vor dem Parlament gegen den Ausbau des Überwachungsstaats.
Matthias Strolz (l.) und Niko Alm (r.) protestieren vor dem Parlament gegen den Ausbau des Überwachungsstaats.
© NEOS - Das Neue Österreich

Staatsschutzgesetz

"Überwachungsstaat rückt einen Schritt näher"

Klubobmann Matthias Strolz kündigte in einer Pressekonferenz mit seinem Sicherheitssprecher Niko Alm „erbitterten Widerstand“ gegen eine weitere Einschränkung der Bürger- und Freiheitsrechte an. Strolz erinnerte an Rasterfahndung und Lauschangriff, an die von den Höchstgerichten gekippte Vorratsdatenspeicherung, die die Innenministerin wieder einführen wolle, sowie an die zuletzt geplante Konto-Einsicht, die der NEOS-Klububmann nach dem jüngsten Schwenk der ÖVP aber schon wieder als passe sieht. Er fragt sich allerdings, was kommt danach und will jedenfalls verhindern, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

Konkret verhindern wollen die NEOS jedenfalls den noch vor dem Sommer geplanten Beschluss des Staatsschutzgesetzes, das mit 1. Jänner 2016 in Kraft treten soll. Die NEOS seien nicht grundsätzlich gegen ein solches Gesetz, sie bekennen sich zu erweiterten Gefahrenforschung, vermissen in dem Entwurf der Regierung aber ausreichende Kontrollmechanismen und den Schutz der Grundrechte, betonte Strolz.

„Der Überwachungsstaat rückt einen Schritt näher in unsere Wohnzimmer. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll nun aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung ein Inlandsgeheimdienst werden - und das bei gleichzeitiger Aushebelung des Rechtsschutzes“, so Strolz.

Zu viele Befugnisse

Insbesondere stört die Partei, dass der Entwurf eine ausufernde Befugniserweiterung für die Behörde vorsehe, aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) werde damit ein zusätzlicher Inlandsgeheimdienst ohne parlamentarische Kontrolle. Zusätzlich werde die Grundlage für neun Landes-Geheimdienste geschaffen.

Bei den geplanten Vertrauenspersonen sei nicht klar, wie die von ihnen gesammelten Beweise in einem Verfahren verwendet werden dürfen, kritisiert Alm. Außerdem könnten diese Personen zur Tatprovokation eingesetzt werden, was bisher nur Polizeibeamten gestattet gewesen sei. Die Befugnisse des Rechtsschutzbeauftragten könnten von der Behörde beschnitten werden, bemängelte Alm, der auch auf die Petition des AK Vorrat verwies, die bereits mehr als 1500 Personen unterschrieben haben. Zudem haben die NEOS eine eigene Website eingerichtet, über die sie Bürger über den geplanten Ausbau des Überwachungsstaats in Österreich informieren.

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