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Novelle

Urheberrecht: Rütteln an einem Grundprinzip des Internets

Die Regierung verfolge angeblich das Ziel Österreich zum neuen Silicon Valley zu machen, im gleichen Atemzug würden aber Technologieabgaben erhöht, kritisiert Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbandes der österreichischen Internet-Anbieter (ISPA): „Für uns ist das ein Widerspruch.“ Am Freitag legte die Interessensvertretung der heimischen Internet-Provider ihre Stellungnahme zu dem in der vergangenen Woche vorgestellten Gesetzesentwurf zur Urheberrechtsnovelle vor. Die Internet-Anbieter stoßen sich vor allem am geplanten Leistungsschutzrecht, das vorsieht, dass Suchmaschinen und Online-Aggregatoren die Nutzung von Medieninhalten abgelten müssen.

Mit dem Leistungsschutzrecht werde an einem der Grundprinzipien des Internets gerüttelt, nämlich Inhalte im Web frei verlinken zu dürfen, sagt Schubert. Es diene ausschließlich dazu, Einnahmen aus dem Technologiesektor an die Verlage zu übertragen und hemme die Entwicklung von innovativen Diensten und Geschäftsmodellen.

Rechtsunsicherheit

Der Gesetzestext zum Leistungsschutzrecht bringe darüber hinaus Rechtsunsicherheit mit sich, so die ISPA in ihrer Stellungnahme unter Verweis auf den Begriff „gewerbliche Anbieter“ von Suchmaschinen oder Contentdiensten. Mit Gewerblichkeit sei in Österreich jede nachhaltige und selbsttändige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen erfasst, selbst wenn sie ohne Gewinnerzielungsabsicht erfolge. Damit wären auch zahlreich Anbieter privater Themenblogs, die auf Zeitungsartikel verlinken, vom Leistungsschutzrecht betroffen. In der Praxis würde dies wohl zu einer Welle von Unterlassungsaufforderungen führen, so die ISPA. Für kleinere Anbieter bringe dies erhebliche Risiken und Marktzutrittsbarrieren mit sich.

Gegen Festplattenabgabe

Auch die Speichermedienvergütung („Festplattenabgabe“) lehnt die ISPA ab. Stattdessen sollten neue Geschäftsmodelle in den digitalen Medien gefördert werden, die es Künstlern ermöglichen würden, mit ihren eigenen Werken Geld zu verdienen, heißt es in der Stellungnahme. Eine im Rahmen der Diskussion über die umstrittene Speichermedienvergütung vorgeschlagenen „Cloud Steuer“, mit der die Abgabepflicht auf Online-Speicher ausgedehnt werden könnte, erteilt die ISPA präventiv eine Absage. „Das könnte das aus für den Hosting-Standort Österreich bedeuten“, sagt Schubert.

Einschränkungen bei der Privatkopie

Von den Providern kritisiert wird auch ein Passus in dem Gesetzesentwurf, mit dem Downloads aus „offensichtlich“ rechtswidriger Quelle künftig nicht mehr unter die Regelung für die Privatkopie fallen sollen. Es könne einem Laien nicht zugemutet werden, die Rechtmäßigkeit online verfügbarer Inhalte zu überprüfen, so die Internet-Anbieter. Die so vorgesehene Einschränkung der Privatkopie werde zu einer „weitreichenden Kriminalisierung“ von Bürgern führen.

Noch bis zum heutigen Freitag können Stellungnahmen zur Urheberrechtsnovelle abgegeben werden. Dann endet die Begutachtungsfrist. Geht es nach dem Willen des Justizministeriums, dann sollen die neuen Regelungen bereits am 1. Oktober in Kraft treten.

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