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Österreich

Urheberrechtsnovelle kommt ohne Festplattenabgabe

Bei der im Parlament eingebrachten Novelle des Urheberrechtsgesetzes handelt es sich um die bereits erwartete Umsetzung einer EU-Richtlinie. „Die Einführung der Abgabe ist am großen Widerstand aus der Bevölkerung gescheitert“, so Thomas Schöfmann, Sprecher der Plattform für ein modernes Urheberrecht und Geschäftsführer von Conrad Österreich. „Die von uns im Sommer losgetretene Protestwelle und das laufende Feedback, das wir aus der Bevölkerung bekommen, zeigen auf: die Österreicherinnen und Österreicher sind gegen diese Steuer. Wir werden nicht locker lassen und uns weiterhin dafür einsetzen, dass heimischen Steuerzahler und unsere Wirtschaft vor dieser undurchdachten und unfairen Mehrbelastung geschützt werden. Wir treten weiter vehement ein für einen offenen und vernünftigen Dialog mit allen Beteiligten“.

Die austro mechana sieht das freilich ein wenig anders. Mit der Diskussion rund um die Festplattenabgabe habe die Umsetzung der Richtlinie wenig zu tun: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Festplattenabgabe gescheitert ist. Ganz im Gegenteil: wir befinden uns in laufenden Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und arbeiten weiter an einer Lösung, die im Sinne aller ist - Künstlerinnen und Künstler sowie Konsumentinnen und Konsumenten“, so Gernot Graninger, Geschäftsführer der austro mechana.

Neue Pläne auf EU-Ebene

Die Festplattenabgabe ist in Österreich daher vorerst vom Tisch. Doch auf EU-Ebene überlegt der EU-Kommissar Günther Oetting derzeit eine Urheberrechtsabgabe für Internet-Anschlüsse. „Wir müssen Wege finden, wie das geistige Eigentum nicht wertlos wird, in dem jeder in der digitalen Welt kostenfrei darauf Zugriff hat“, sagt der EU-Digitalkommissar in einem Interview mit der ZIB24. Auf ein konkretes Modell hat sich Öttinger jedoch noch nicht festgelegt, einen ersten Plan will er innerhalb eines Jahres vorlegen. Eine Internetsteuer pro Internetanschluss kann sich der EU-Digitalkommissar jedenfalls vorstellen.

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