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Internet

USA verbessern Privatsphärenschutz für Kinder

Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1998 und ist in der ursprünglichen Form teilweise unklar formuliert. In den neuen Regeln wird unter anderem definiert, was unter persönliche Informationen fällt, wie Ars Technica berichtet. So wird festgehalten, dass darunter auch der Aufenthaltsort, Fotos und Videos fallen. Außerdem zählen IP-Adressen und Geräte-IDs nun auch zu Informationen, die nicht gesammelt werden dürfen.

Auch dritte Unternehmen (etwa Werbenetzwerke) müssen nach der Überarbeitung nun die COPPA-Richtlinien erfüllen. Außerdem wurde eine Lücke geschlossen, die es Unternehmen ermöglichte, die Informationen ohne Zustimmung der Eltern über ein Plugin zu sammeln. Dienste, die sich gezielt an Kinder richten, müssen nun auch „angemessene Abläufe" in Sachen Datenspeicherung und Löschung vorweisen können.

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