Verbraucherschützer klagen erfolgreich gegen Google
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Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin zahlreiche Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google vorerst zu Fall gebracht.
Wie es in einer Mitteilung des Verbandes hieß, erklärte das Gericht am Dienstag insgesamt 25 Vertragsklauseln für rechtswidrig, weil sie zu unbestimmt formuliert gewesen seien oder die Rechte der Verbraucher unzulässig eingeschränkt hätten.
Als Beispiel nannte der vzbv, in der Datenschutzerklärung behalte sich Google unter anderem das Recht vor, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Für die Verbraucher sei damit unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte der Verbraucherverband. Zudem hätten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden können.
„Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen“, erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Sie müssten „in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“. Google kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. „Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind“, erklärte der Kommunikationschef von Google Nordeuropa, Kay Overbeck.
Der vzbv hob in seiner Mitteilung hervor, dass er nur gegen unwirksame Datenverarbeitungsklauseln vorgehen könne, wenn diese als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewertet würden. Andernfalls fehle den Verbraucherzentralen nach geltendem Recht ein Klageinstrument. Die künftige Bundesregierung müsse daher „eine erweiterte Klagebefugnis“ schaffen, forderte Billen.
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