Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
Sowohl Justiz- als auch Innenministerium wollen jetzt eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich forcieren. Klare Ablehnung kommt vom Infrastrukturministerium. 
© Bastian Foest, ap

Deutschland

Verbraucherschützer können gegen Datenmissbrauch klagen

Verbraucherschutz-Organisationen bekommen laut einem Gesetzentwurf des deutschen Verbraucherschutzministers Heiko Maas (SPD) das Recht, gegen Datenschutzverstöße von Unternehmen zu klagen. „Der Einzelne allein kann sich gegen große Internet-Firmen nur schwer wehren“, sagte Maas am Mittwoch in Berlin. Zunächst hatte „Spiegel Online“ über den Entwurf berichtet, der noch in der Ressortabstimmung steckt.

Verbraucherorganisationen können momentan nur eingeschränkt gegen Datenmissbrauch vorgehen. So können sie verhindern, dass Unternehmen unzulässige Verträge formulieren. Sammelt ein Internet-Unternehmen aber ohne Zustimmung oder aufgrund von unwirksamen Einwilligungen des Kunden Daten, haben sie bislang keine Handhabe. Das soll sich nun ändern. „Wer die Privatsphäre seiner Kunden verletzt, kann nicht mehr hoffen, dass er ungeschoren davonkommt“, sagte Maas. Bislang scheuen viele Verbraucher die Kosten und Mühen, gegen Datenmissbrauch vorzugehen und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern.

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