Deutschland

Verbraucherschützer mahnen Google ab

Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat die Internet-Suchmaschine Google wegen ihres Datenschutzes abgemahnt. Die neuen Nutzungsbedingungen verstießen gegen deutsches Recht, teilte der Verband am Montag in Berlin mit. Viele Klauseln seien unbestimmt formuliert oder benachteiligten die Verbraucher. Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Verband ist die Dachorganisation der Verbraucherzentralen der Länder und von mehr als zwei Dutzend Organisationen, die die Rechte der Konsumenten vertreten.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns sei gespickt mit Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“, teilten die Verbraucherschützer mit. Google erfasse etwa „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Nutzer sei es nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen solle. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer einwilligen müsse.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat in der Vergangenheit wiederholt den Datenschutz großer Internet-Netzwerke als unzureichend kritisiert. Sie hatte insbesondere den Datenschutz von Facebook moniert. Aigner fordert EU-weite Vorschriften, denen sich die internationalen Konzerne anders als nationalen Vorschriften nicht entziehen könnten.

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