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Leistungsschutzrecht

Verlage halten sich Tür zu Google News offen

Auch nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für Presseverlage am kommenden Donnerstag werden Inhalte der meisten Verlagshäuser in Deutschland auf Google News zu sehen sein. „Wir freuen uns sehr, dass hunderte deutsche Verlage ihr Einverständnis bestätigt haben und weiterhin geschätzte Partner von Google News bleiben", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa. Zu den Verlagen, die Google keine Nutzungserlaubnis gegeben haben, gehört die „Rhein-Zeitung" in Koblenz.

Nach Informationen der dpa haben viele Verlage ihr Einverständnis mit einer Zusatzerklärung versehen. Darin machen sie deutlich, dass sie im Gegensatz zu Google nicht der Meinung sind, dass die Textauszüge auf Google News unter die Ausnahmebestimmungen des Leistungsschutzrechts (LSR) fallen. Die Verlage halten auch die Option offen, künftig Geld für diese „Snippets" zu verlangen.

Zu den Verlagen, die weiterhin in Google News vertreten sein werden, gehört auch die Axel Springer AG, die sich für die Einführung eines LSR stark gemacht hatte. „Axel Springer wird das (Leistungsschutz-)Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an", sagte Verlagssprecher Hendrik Lange. Bis die dafür notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen seien, entstehe „aus juristischen und technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo". In dieser Übergangsphase erteile man Google „ein Opt-in zur Nutzung der Inhalte in Form von Textauszügen, allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht."

Mediengruppe Burda
Auch die Mediengruppe Hubert Burda, wie Springer ein vehementer Verfechter eines Leistungsschutzrechtes, gestattet vorläufig die Anzeige ihrer Inhalte und behält sich vor, „diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen". „Wir entscheiden selbst, unter welchen Bedingungen unsere Inhalte von Suchmaschinen und Aggregatoren gewerblich verwertet werden dürfen", erklärte das Unternehmen. Auch Burda möchte die technischen Fragen zur Lizenzierung abarbeiten und dabei klären, „ob eine kollektive Verwertung sinnvoll sein könnte", wovon Burda bislang ausgeht.

Das LSR erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen eine Lizenzgebühr für die Verwendung von Verlagstexten im Internet zu verlangen. Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben einzelne Wörter weiterhin lizenzfrei.

50.000 Verlagsangebote
Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google News werden von ausgewählten Artikeln in einem „Snippet" die Überschrift, ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt. Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im LSR ist von „einzelnen Wörtern oder kleinsten Textausschnitten" die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren bewusst darauf verzichtet, die Länge eines frei verwendbaren Zitats exakt festzulegen.

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