Gesetz

Vorratsdaten: Ausschuss segnet Novelle ab

Im Nationalrat hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die für die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie notwendig ist, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Änderungen geplant
Damit ist die Bahn frei für einen Nationalratsbeschluss Ende April, nachdem der Justizausschuss schon im März die dort angesiedelte Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz abgesegnet hatte. Allerdings soll es bis zur Plenarsitzung noch weitere Gespräche über eventuelle Änderungen geben, um grundrechtliche Bedenken ausräumen zu können, wurde vereinbart.

Die Vorratsdatenspeicherung normiert, welche Kommunikationsdaten wie lange aufgehoben werden und unter welchen Bedingungen die Ermittlungsbehörden auf das Datenmaterial zugreifen dürfen. Basis ist eine entsprechende EU-Richtlinie, bei deren Umsetzung Österreich lange säumig war, und die 2006 zum Behufe der Terror-Bekämpfung verabschiedet wurde. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet. Die TKG-Novelle verpflichtet nun die Netzbetreiber und Anbieter von Diensten, die Vorratsdaten für eine Dauer von sechs Monaten zuspeichern und diese nach Ablauf dieser Frist wieder zu löschen.

Datenzugriff umstritten
Die Behörden haben unter bestimmten Umständen Zugriff auf diese Daten, was bereits im Justizausschuss für heftige Debatten gesorgt hatte und laut Parlamentskorrespondenz auch im Forschungsausschuss rege Diskussionen zeitigte. Unverändert kritisch war dabei laut Parlamentskorrespondenz die Haltung der Opposition, deren Vertreter Bedenken haben, ob die neue Regelung mit den verfassungsmäßig garantierten Grundrechten in Einklang steht.

SPÖ verwies auf Zeitdruck
Seitens der SPÖ, aus der zuletzt auch kritische Stimmen zur Vorratsdatenspeicherung zu hören gewesen waren, wurde indes auf Zeitdruck bei der Umsetzungsrichtlinie verwiesen.

Sowohl SPÖ als auch ÖVP plädierten aber dafür, in den kommenden Wochen bis zur Plenarsitzung noch Gespräche über „mögliche Verbesserungen und Klarstellungen“ zu führen. Ziel sei eine grundrechskonforme Umsetzung, wurde von ÖVP ebenso wie von der zuständigen Ministerin Doris Bures (SPÖ) betont. Entsprechend wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien auch eine Ausschussfeststellung getroffen, die „von der Notwendigkeit einer lückenlosen Protokollierung aller Datenzugriffe“ ausgehe, so die Parlamentskorrespondenz.

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