Der VfGH entschied am Freitag über die Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.
Der VfGH entschied am Freitag über die Verfassungskonformität der Vorratsdatenspeicherung in Österreich.
© Kazper Pempel, reuters

Pläne

Vorratsdaten: EU erwägt Ausweitung auf Social Media

Nach den Anschlägen auf die französische Satirezeitung Charlie Hebdo hat die Diskussion um eine neue Vorratsdatenspeicherung wieder deutlich an Aufwind gewonnen. Derzeit arbeitet die EU-Kommssion an Plänen für einen neuen Anlauf, obwohl das EuGH-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung im vergangenen Jahr äußerst negativ ausgefallen war. Wie Netzpolitik.org berichtet, hat sich der europäische Innenkommissar Dimitiris Avramopoulos für eine “breit angelegte Konsultation” zu dem Thema ausgesprochen. Avramopoulus hatte schon zuvor mehrmals pro Vorratsdatenspeicherung argumentiert.

Wie aus einem Sitzungsprotokoll von vergangener Woche hervorgeht, erwägt die EU-Kommission nun sogar eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Social Media-Angebote. Es wird zwar einerseits zur Vorsicht gemahnt, gleichzeitig will man einen "robusten und klugen Vorschlag", der eben auch Plattformen wie Facebook, Google und Co miteinbeziehen soll, um “wirksam” zu sein.

Zwar spricht der Innenkommissar laut dem Protokoll von einem “vorsichtigen und angemessen Ansatz”, aber er verweist gleichzeitig auch auf die “entscheidende Rolle, die Vorratsdaten im Kampf gegen den Terrorismus spielen können”. Bei der alten und vom EuGH gekippten Vorratsdatenspeicherung ging es um die anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten sämtlicher Telefonate, SMS, E-Mails und Internet-Telefonie. Die jetzige Diskussion um Social Media geht hier also noch einen großen Schritt weiter.

Experten und Aktivisten warnen

Abgesehen vom Urteil des EuGH warnen auch Datenschutzaktivisten und Experten immer wieder vor einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Sie sei zur Terrorbekämpfung nicht notwendig, sondern berge vielmehr die Gefahr einer weiteren Aushöhlung der Menschenrechte, so etwa die Einschätzung von Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Tatsächlich wurde die Vorratsdatenspeicherung, solange sie in Österreich in Kraft war, in keinem einzigen Fall zur Terrorbekämpfung eingesetzt.

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