Europäische Union

Vorratsdaten: EU-Verfahren gegen Deutschland

Wegen der bisher nicht erfolgten Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung hat die EU-Kommission einem Zeitungsbericht zufolge ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe) berichtete, schickte die Kommission vor knapp einer Woche ein Aufforderungsschreiben an das deutsche Justizministerium. In diesem ersten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahren bat die EU demnach darum, binnen zwei Monaten darzulegen, weshalb die Richtlinie noch nicht umgesetzt worden sei.

Richtlinien müssen umgesetzt werden
EU-Richtlinien sind bindend und müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Sieht die Kommission als Hüterin der Verträge dies nicht gewährleistet, kann sie das Verfahren letztlich vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die EU-Länder, Telefon- und Internetdaten für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre zu speichern, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können. Österreich hatte die Richtlinie erst im April dieses Jahres mit Verspätung umgesetzt und sich für die Minimal-Speicherdauer von sechs Monaten entschieden. Betroffen sind sämtliche Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt das jedoch ab und fordert, dass Daten von Telefon- oder Internetkontakten nur noch bei einem konkreten Verdacht gespeichert werden können. Das Thema ist auch innerhalb der Regierungskoalition umstritten. Die Union tritt für die anlasslose Speicherung der Daten ein.

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