Verfassungsklage

Vorratsdaten: Kärntner Antrag landete beim VfGH

Die Beschwerde der Kärntner Landesregierung umfasse rund 40 Seiten und sei „durchaus umfangreich“, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth gegenüber der APA. Der Antrag werde in einem nächsten Schritt einem VfGH-Richter zugeteilt, der den Fall vorbereitet. Die Verfahrensdauer lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen.

"Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses"
Im Kärntner Antrag werden mehrere Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes angesprochen. Vorgebracht wird beispielsweise, dass es durch die VDS zu einer „Missachtung der Privatsphäre“ oder einer „Aushöhlung des Fernmeldegeheimnisses“ komme. Ebenfalls befürchtet wird die „Beschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung“ oder die „fortgesetzte Missbrauchsgefahr“. Auch komme es zu einer „Pervertierung der Unschuldsvermutung“, heißt es in der Beschwerde.

Der Antrag der Kärntner Landesregierung wird nun einem VfGH-Richter zugeteilt, der die nächsten notwendigen Schritte setzt. Wie lange das Verfahren dauern wird, könne am Tag des Einlangens noch nicht gesagt werden. Im Schnitt dauern die VfGH-Verfahren rund neun Monate, meinte Neuwirth.`

Zweite Verfassungsklage von AK Vorrat
Auch der Verein AK Vorrat hat vor einer Woche gemeinsam mit dem Grünen Abgeordneten Albert Steinhauser eine Individualbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vorbereitet, an der sich jeder beteiligen kann, der in Österreich über einen angemeldeten Internet-, Festnetz-, oder Mobilfunkanschluss verfügt.

Unter verfassungsklage.at können Bürger via Online-Formular eine Vollmacht beantragen, die sie dann unterschrieben an den AK Vorrat senden, der diese für die Mitkläger verwaltet. Bis Freitag konnten bereits mehr als 2000 Vollmachtserklärungen gesammelt werden. Ziel der Initiative ist es, die Vorratsdatenspeicherung in Österreich zu kippen. Es ist geplant, die Beschwerde am 25. Mai beim Verfassungsgerichtshof einzubringen.

 

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