KONTROLLE

Vorratsdaten nicht vor Mitte Feber im Ministerrat

Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wird nicht vor Mitte Februar in den österreichischen Ministerrat kommen. Das teilte eine Sprecherin des bei der Gesetzesnovelle federführenden Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) am Dienstag der FUTUREZONE auf Anfrage mit.

Bis dahin sollen vom Justiz- und Innenministerium begleitende Änderungsvorschläge des Sicherheitspolizeigesetzes und der Strafprozessordnung vorgelegt werden, hieß es weiter.

Offene Punkte

Justiz- und Innenressort drängen auf erweiterte Rechte beim Zugriff auf die Daten. Strittig ist etwa ob die Daten nur auf richterliche Anordnung herausgegeben werden dürfen und ob der Zugriff auf die gespeicherten Daten auch bei Eigentumsdelikten möglich sein soll.

Einigung besteht zwischen den Ministerien offenbar über die Speicherdauer. Die soll nicht über die von der EU vorgeschriebene Mindestspeicherdauer von sechs Monaten hinausgehen. Das bestätigte am Wochenende auch Justizmnisterin Claudia Bandion-Ortner am Rande eines informellen Treffens mit ihren Amtskollegen aus Finnland und Slowenien. Aus dem Justizministerium hieß es am Dienstag lediglich, dass an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet werde, die noch im Februar präsentiert werden soll.

Verdachtsunabhängige Speicherung

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung werden Internet-Provider und Handynetzbetreiber darauf verpflichtet, verdachtsunabhängig alle Handystandortdaten und Kommunikationsverbindungsdaten zu Zwecken der Bekämpfung von Schwerstkriminalität und Terrorismus zu speichern.

Wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie wurde Österreich im Juli vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. In einem neuerlichen Verfahren könnten Österreich auch Strafzahlungen drohen. Kritiker sehen in der verdachtsunabhängigen Datenspeicherung einen Grundrechtseingriff.

Mehr zum Thema:

Vorratsdatenspeicherung: Einigung in Aussicht

(Futurezone)

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare