Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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Parlament

Vorratsdaten: Zustimmung trotz Expertenkritik

Die umstrittenen Begleitgesetze zur Vorratsdatenspeicherung haben am Mittwoch den Justizausschuss des Nationalrats passiert. Nach langer und turbulenter Diskussion sprachen sich die Mitglieder der Regierungsparteien für die Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) und im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aus, die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Zuvor kritisierten Experten bei einem öffentlichen Hearing die Gesetzesänderungen scharf.

"Keine Rede von grundrechtlicher Sicherheit"
Hannes Tretter, Direktor des Ludwig Boltzmann-Instituts für Menschenrechte (BIM), riet bei dem Experten-Hearing von einer Umsetzung der Novellen ab. Das BIM hatte die Vorlage für den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung erarbeitet. Allerdings nur den Hauptteil, der sich im Telekommunikationsgesetz (TKG) befindet und in die Zuständigkeit von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) fällt.

Mit der Begleitgesetzgebung, die Innenministerium und Justizministerium zu verantworten haben, zeigte sich der von der SPÖ eingeladene Tretter hingegen nicht zufrieden: „Der Auftrag war ein Höchstmaß an grundrechtlicher Sicherheit. Wenn ich mir die Regierungsvorlagen zu StPO und SPG anschaue, kann von der grundrechtlichen Sicherheit keine Rede mehr sein.“

"Unglaubliche Unklarheit und Unsicherheit"
Tretter kritisierte auch „Bestimmungen von unglaublicher Unklarheit und Unsicherheit“, juristische Transparenz sei nicht vorhanden. Er appellierte daher an die Abgeordneten, zwar die von seinem Institut miterarbeitete TKG-Novelle zu beschließen, von einer „überfallsartigen Beschlussfassung“ bei den Begleitgesetzen aber vorerst abzusehen und die Gesetze zu überdenken.

Die ÖVP hatte den OGH-Vizepräsidenten Eckhart Ratz eingeladen, der als einziger der Experten von sich aus keine grundrechtlichen Bedenken äußerte.

"Keine Verpflichtung für Ermittlungsermächtigungen"
Die Oppositionsexperten warnten vor allem davor, dass über Änderungen in der StPO auch ohne richterliche Bewilligung bei konkretem Verdacht auf eine Straftat auf Vorratsdaten zugegriffen werden könne. „Für diese Ermittlungsermächtigungen besteht keine Verpflichtung“, so Verfassungsexperte Bernd Christian Funk, den die Grünen eingeladen hatten.

Dem stimmte der Experte der FPÖ, Anwalt Johannes Öhlböck, zu. Er fühlt sich an das „Unrechtsregime der DDR“ erinnert, was wiederum den ÖVP-Abgeordneten Werner Amon empörte. Und auch für den vom BZÖ geladenen Anwalt Alexander Scheer schießt das Gesetz „weit über das von der EU vorgegebene Ziel“.

"Ergebnisse einarbeiten"
„Wir werden gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Ergebnisse des Expertenhearings einarbeiten“, sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Dies sei auch im Vorfeld mit der ÖVP vereinbart worden.

Der beim Hearing anwesende SPÖ-Abgeordnete und Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, bekräftigte seine Kritik an der Vorratsdatenspeicherung.

Kritik kam nach Ausschussende von der Opposition: Die massiven grundrechtlichen Bedenken und die schwerwiegende Kritik der Experten seien völlig übergangen worden, ärgerte sich der FPÖ-Abgeordnete Harald Stefan. Peter Westenthaler vom BZÖ forderte, dass das Parlament „diesen geplanten amtlich legitimierten Bespitzelungsversuch“ ablehnt. Und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser meinte: „Die Betroffenen wollten offensichtlich nicht auf die Experten hören. Das ist bedauerlich, aber auch nichts Neues.“

Grüne übertrugen live im Netz
Die Grünen übertrugen trotz eines Ordnungsrufs und Protesten der ÖVP den am Nachmittag nach einer etwa einstündigen Unterbrechung wieder aufgenommenen nicht öffentlichen Teil der Ausschusssitzung via Live Stream im Internet. "Die Abgeordneten wollen sicher nicht vor den Bürgern verbergen, wer für die Einführung der nie dagewesenen Massenüberwachung namens Vorratsdatenspeicherung verantwortlich ist", sagte Steinhauser.

Im Nationalrat wird voraussichtlich Ende April über die zur Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung notwendigen Gesetzesänderungen abgestimmt. In Kraft treten wird die verdachtsunabhängige sechsmonatige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Internet-, Telefon- und E-Mail-Anwendern dann in den ersten Monaten 2012.

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