Vorratsdatenspeicherung außer Kraft
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Am Freitag erklärte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich für verfassungswidrig. Mit der Kundmachung der Aufhebung durch den Bundeskanzler, die am Montag erfolgte, ist die Vorratsdatenspeicherung – mit „Ablauf des Tages der Kundmachung“ – auch offiziell außer Kraft gesetzt.
Ab Dienstag dürfen keine Daten mehr gespeichert, vorhandene Vorratsdaten müssen bei den Telekom-Anbietern gelöscht werden. Behörden können dann nur mehr auf Daten zugreifen, die bei den Anbietern für Betriebszwecke vorhanden sind.
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