Österreich

Vorratsdatenspeicherung: VfGH setzt Verfahren im Juni fort

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) setzt sein Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung in der Juni-Session fort. Das teilte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Donnerstag via Twitter mit. Der VfGH hat die Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit-initiiert und zeigte sich Anfang April „zufrieden“, dass der Europäische Gerichtshof den Bedenken gefolgt war.

Vor den VfGH gebracht hatten die heimischen Regelungen die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie mehr als 11.000 Privatpersonen (mit Unterstützung des von den Grünen mitgetragenen Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung). In Behandlung dieser Anträge entschied der VfGH im Dezember 2012, den EuGH anzurufen. Anfang April 2014 brachte der EuGH die EU-Vorratsdatenspeicherung zu Fall.

Nachdem die zugrunde liegende EU-Richtlinie aufgehoben ist, stellt sich die Frage, ob die Regelungen zur Umsetzung in Österreich verfassungskonform sind. Die Juni-Session läuft ab 5. Juni.

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