Widerspruch gegen die Facebook-AGB ist sinnlos
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Seit Montag häufen sich auf dem sozialen Netzwerk Facebook kettenbriefartige Widerspruchs-Meldungen zu angeblich neuen AGB. Diese sind Hoaxes. Die Facebook-Richtlinien wurden in jüngster Vergangenheit auch nicht geändert. Zuletzt gab es Ende Jänner 2015 eine Anpassung. Ein derartiger Widerspruch in der Form eines Status-Updates ist außerdem völlig sinnlos.
Rechtlich irrelevant
Nutzer versuchen Facebook das „Veröffentlichen, Vervielfältigen, Verbreiten und Senden“ der eigenen Inhalte zu verbieten. Dabei wird nämlich vergessen, dass man bereits mit dem Einrichten eines Facebook-Kontos den AGB zustimmt und bestimmte Rechte an das Netzwerk abtritt. Ein derartiger Widerspruch per Status-Update ist daher rechtlich haltlos.
Information und Witz
Viele Nutzer, aber auch Medien, machen sich auf Facebook aber auch über die aktuelle Widerspruchs-Welle lustig. Viele Informieren ihre Mitmenschen aber auch einfach über die Falschinformation. Gerade die Information ist wichtig – denn jeder, der den Hoax weiterverbreitet, trägt zur Verunsicherung anderer Nutzer bei. Das "Süddeutsche Magazin" vergleicht Hoaxes wie diesen etwa mit Folgenden Dingen: "Auf dem Strafzettel von gestern vermerken: Ich erkläre hiermit, dass ich überall in der Stadt parken darf."
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