Whistleblower

WikiLeaks: Registrar musste Daten herausgeben

Seit November 2001 gibt es in den USA unter dem Deckmantel der Patriot-Act ein Gesetz zur Stärkung und Einigung Amerikas durch Bereitstellung geeigneter Instrumente, um Terrorismus aufzuhalten und zu blockieren. Der US-Domain-Hoster Dynadot bekam einen Brief, der ihm drei Tage Zeit einräumte, sämtliche Daten über WikiLeaks, Julian Assange und wikileaks.org auf CD-Rom bereitzustellen. Die Domain wikileaks.org wurde über den US-Registrar angemeldet.

Vielzahl von Daten betroffen
WikiLeaks erhielt am Mittwoch eine Kopie der verschickten Anordnung (PDF) - diese stammt bereits aus dem Jänner diesen Jahres. Das gab WikiLeaks am Mittwoch auf seiner Website bekannt. Der Betreiber wurde angewiesen Login-Daten, Adressen und genutzte Dienste bereitzustellen. Auch die Logs aller Verbindungen zu den betreffenden Benutzerkonten und der Mailwechsel sollen betroffen sein. Der Organisation ist allerdings nicht bekannt, ob und welche Informationen Dynadot herausgegeben hat.

Der Microblogging-Dienst Twitter erhielt eine ähnliche Anordnung und bekämpfte diese vor Gericht. Das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen. WikiLeaks vermutet, dass andere Internet-Dienstleister ähnliche Anordnungen erhalten haben und diesen auch unbemerkt nachgekommen sind.

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