Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung

Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung

Noch ist keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht. Einen Monat hat Deutschland jetzt Zeit, einen Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung samt Fahrplan für seine Umsetzung vorzulegen. Falls der Entwurf jedoch den Vorstellungen Brüssels nicht entspricht, ist eine Klage nach wohl unvermeidlich – samt einer saftigen Geldstrafe. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde bereits im Juni 2011 in Gang gesetzt. Viel Spielraum bleibt der Kommission daher nicht.

Vier Wochen SchonfristDas Bundesverfassungsgericht hatte 2010 Teile der deutschen Umsetzung für verfassungswidrig erklärt. Zurzeit ist es unwahrscheinlich, dass die deutsche Bundesjustizministerium Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen für die Kommission akzeptablen Vorschlag vorlegen wird. Sie will nämlich, dass nur Daten von den Personen gespeichert werden dürfen gegen die bereits ermittelt wird. Außerdem soll die Polizei nur auf die Daten zugreifen dürfen, die ab Ermittlungsbeginn angefallen sind.

Das entspricht jedoch nicht den Vorgaben der Richtlinie. Diese verlangt nämlich, dass die Daten aller Telefon- und Internetnutzer mindestens sechs Monate lang aufbewahrt werden. Die jetzt eingeräumte Schonfrist von vier Wochen für Deutschland wird von Beobachtern als Zeichen gewertet, dass die Kommission doch noch auf ein Umdenken in Berlin setzt. So versicherte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass eine Lösung kurz bevorstehe.

EU-Richtlinie kurz vor ÜberarbeitungGleichwohl steht die Richtlinie aus dem Jahr 2006 kurz vor einer Revision. Kommissarin Cecilia Malmström will noch im Sommer einen Entwurf vorlegen, der die informationelle Selbstbestimmung der Bürger stärken soll. Außerdem soll genauer definiert werden, was als „schweres“ Verbrechen und damit als Voraussetzung für den Datenzugriff gelten soll. Außerdem soll die Mindestspeicherdauer von sechs Monaten verkürzt werden. Ob der Entwurf von einer umfassenden Speicherpflicht abrückt, ist zurzeit jedoch ungewiss.

Ein Rechtsgutachten des hauseigenen Rechtsdienstes, das die Kommission zur Novelle angefordert hatte, bleibt im Übrigen vorerst unter Verschluss, da eine Veröffentlichung „erheblichen Einfluss“ darauf die Bereitschaft der Kommission haben könne, sich objektiven Rat einzuholen.

Die Kommission besteht gleichwohl auf einer zügigen Umsetzung in den Mitgliedstaaten, da es Jahre dauern könne, bis die revidierte Fassung verabschiedet werden kann. In dieser Zeit könnten die Sicherheitsbehörden nämlich im Falle einer Nichtumsetzung nicht auf die Verbindungsdaten zurückgreifen. Sie will wohl daher auch eine Klärung seitens des Europäischen Gerichtshofs nicht abwarten, inwieweit die aktuelle Richtlinie überhaupt gesetzeskonform ist. Irland hatte im Januar den Europäischen Gerichtshof angerufen, der überprüfen soll, ob die Richtlinie mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist und ob die Datenschutzartikel der Europäischen Menschenrechtskonvention beachtet werden müssen.

Symbolpolitik mit der Brechstange“Für den grünen Bundestagsabgeordneten Konstantin Notz betreibt die Kommission daher eine „Symbolpolitik mit der Brechstange“. Die Kommission selbst habe bis heute keinen Nachweis erbracht, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich notwendig oder nützlich sei. Auch sei immer noch unklar, ob sie sich überhaupt mit den EU-Grundrechten vereinbaren lasse. Zudem widerspreche die Politik von Innenkommissarin Cecilia Malmström der Datenschutz-Reformpolitik von Justizkommissarin Viviane Reding. Die anlasslosen Massenspeicherungen beschädigten die Schutzmechanismen des Datenschutzes.

Einzelfälle schlagen sich in Aufklärungsquote nicht niederVertreter der Sicherheitsbehörden versuchen den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung immer mit einer Reihe von Einzelfällen zu belegen, wie auch eine umstrittene Studie

zeigte, die das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg für das Bundesjustizministerium im vergangenen Jahr anfertigte. Weil diese Einzelfälle keinen Rückschluss auf eine allgemeine Wirkung zulassen, verlangte das Ministerium eine Überarbeitung der Studie. So sollten die Forscher ermitteln, ob das Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eine Auswirkung auf die Aufklärungsquote gehabt habe.

Das Ergebnis der statistischen Auswertung zeigte, keinen messbaren Einfluss insbesondere im Bereich der Computer- und Internetkriminalität – die von Sicherheitspolitikern und -experten immer wieder beschworene „Schutzlücke“ war nicht entstanden. Das Gutachten kommt aber auch zu dem Schluss, dass das von Leutheusser-Schnarrenberger bevorzugte so genannte Quick-Freeze-Verfahren, bei dem Daten erst im Verdachtsfall gespeichert werden, kein „taugliches Äquivalent zur Vorratsdatenspeicherung“ sei.

Schweden gibt nachSchweden hat derweil dem Drängen der EU-Kommission nachgegeben, die gegen das Land ebenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Das schwedische Parlament beschloss vor wenigen Tagen die EU-Richtlinie umzusetzen.

In der Debatte im schwedischen Parlament wurde wieder auf einen Einzelfall verwiesen: So soll die französische Polizei den Attentäter von Toulouse dank seiner Netz-Aktivitäten identifiziert haben. Zwar gab es eine Internetspur, doch die französische Justiz entschloss sich erst zu dem Zugriff, nachdem ein Motorradhändler berichtet hatte, dass der Attentäter sich in seinem Laden erkundigt habe, wie sich ein Lokalisierungschip von einem Motorrad entfernen lasse.

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