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Deutschland

Zusammenarbeit BND & NSA "nicht schlimm"

Das sei „nicht schlimm", sondern vielmehr „gut und richtig so".
Streiter betonte: „Es gibt keine millionenfache Grundrechtsverletzung bei der deutschen Fernmeldeüberwachung durch deutsche Dienste".

Der BND sei vielmehr zuständig für die Überwachung ausländischen Fernmeldeverkehrs. Die Übermittlung von Daten deutscher Staatsbürger an ausländische Stellen gebe es dabei nur im Rahmen der Gesetze und nur in Ausnahmefällen. Dies gelte für alle rechtmäßig in Deutschland lebenden Menschen: „Wer ein Recht hat, dessen Recht wird nicht verletzt."

Ob und inwieweit die NSA selbst Daten deutscher Bürger abgreife, könne die Bundesregierung weiterhin nicht sagen. „Vielleicht ändert sich das einmal", fügte Streiter mit Blick auf die seit Wochen laufenden deutschen Anfragen in den USA hinzu.

Der BND hatte am Wochenende Medienberichte bestätigt, nach denen er Metadaten seiner Fernmeldeaufklärung an den US-Geheimdienst NSA übermittelt. Diese stammten aus Telekommunikationsverbindungen im Ausland und würden vor der Weiterleitung um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger bereinigt, erklärte ein BND-Sprecher. Die Zusammenarbeit mit der NSA besteht dem BND zufolge seit mehr als zehn Jahren und basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2002.

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