© Screenshot

Online-Festplatte

Die wichtigsten Cloudspeicher im Vergleich

Am Dienstag hat Google  seinen lang erwarteten Online-Speicherdienst „Drive"

. Ab sofort steht Nutzern mit einem Google-Konto fünf Gigabyte (GB) kostenloser Speicherplatz zur Verfügung, der gegen Aufpreis auf bis zu 16 Terabyte erweitert werden kann. Doch der Internetkonzern ist längst nicht der einzige Anbieter solcher Online-Festplatten. Diverse Firmen – von Dropbox über Amazon bis hin zu Apple und Microsoft – haben sich in diesem Bereich einen Namen gemacht. Wie bei Google gibt es auch bei den anderen Services die  Möglichkeit, den Gratisspeicher – der zumeist im Bereich zwischen zwei und fünf GB liegt – gegen Bezahlung zu erweitern.

Darüber hinaus kommen bei den Online-Festplatten auch laufend neue Funktionen hinzu. Zuletzt haben etwa Microsoft (SkyDrive) und Dropbox ihre Angebote angesichts des Google-Drive-Starts

.

Synchronisieren
Eine mittlerweile fast überall verfügbare Funktion ist das automatische Synchronisieren mit einem bestimmten Ordner auf der Festplatte eines Computers. Das bedeutet, dass alle Dateien, die in diesem Ordner abgelegt werden, in die Cloud geschickt werden. Der Nutzer muss nicht mehr extra die Webseite  des  Anbieters aufsuchen, sondern kann die Dateien direkt vom jeweiligen Gerät aus hochladen lassen. Seit wenigen Tagen gibt es diese Möglichkeit auch bei Microsofts SkyDrive.

Datenschutz und Datensicherheit
Ein wichtiger  Punkt in Bezug auf Cloudspeicher ist das Thema Datenschutz und Datensicherheit. Wer seine persönlichen Dokumente, Fotos, Präsentationen, etc. in die Hände einer Firma legt, will auch sichergehen, dass diese dort gut aufgehoben sind. Die Anbieter sorgen durch das Spiegeln der Daten dafür, dass diese auch bei eventuellen Serverausfällen nicht verloren gehen. Bedenken erzeugen auch die Nutzungsbedingungen der Firmen, die ihren Sitz meist in den USA haben und durch das dort geltende Recht von  Behörden zur Herausgabe der Daten gezwungen werden könnten („Patriot Act").

Auch Google sorgte nach dem Start von Drive für Aufregung, weil Befürchtungen laut wurden, der Konzern beanspruche das Urheberrecht auf die hochgeladenen Dateien. Es wurde jedoch rasch klargestellt, dass nur die Formulierung der Nutzungsbedingungen falsch interpretiert wurde. „Was Ihnen gehört, bleibt auch Ihres", versicherte Google. Wer sich dennoch nicht auf ein US-Unternehmen verlassen will, dem steht die Möglichkeit offen, auf heimische Anbieter auszuweichen. So bieten in Österreich etwa T-Mobile und A1 ihren Kunden Online-Speicherdienste an.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare