Neuseeland

Kim Dotcom: Streit um Aufenthaltsgenehmigung

Der in den USA wegen Internetbetrugs gesuchte deutsche Gründer der Plattform Megaupload, Kim Dotcom, hätte nach Überzeugung der Opposition in Neuseeland keine Aufenthaltsgenehmigung erhalten dürfen. Die Regierung habe seinen Antrag im Gegenzug für eine Millioneninvestition angenommen und damit gegen die Gesetze verstoßen, sagte der Fraktionschef der rechten Oppositionspartei New Zealand First, Winston Peters, am Freitag im Parlament.

Dotcom (38), der ursprünglich Schmitz hieß, war zusammen mit mehreren Mitarbeitern im Januar nach einer Razzia auf seinem Anwesen bei Auckland festgenommen worden. Die USA werfen ihm Urheberrechtsverletzungen mit einen Schaden von einer halben Milliarde US-Dollar vor. Sie haben die Plattform vom Netz genommen und verlangen Dotcoms Auslieferung. Die Beschuldigten beteuern ihre Unschuld und wehren sich gegen die Auslieferung. Sie sind gegen Kaution auf freiem Fuß. Die Auslieferungsanhörung ist im August.

Nach Recherchen der „Dominion Post“ in Wellington wussten die Einwanderungsbehörden von Dotcoms früheren Verurteilungen. Normalerweise wird eine Aufenthaltsgenehmigung in Neuseeland bei Vorstrafen verweigert. Dotcom bekam seine Papiere aber, nachdem er zehn Millionen neuseeländische Dollar (heute 6,2 Millionen Euro) in Neuseeland investiert hatte. „Das zeigt, dass es in der Nationalpartei Leute gibt, die jeden akzeptieren, wenn er nur ein Scheckheft mitbringt“, sagte Peters. „Wir fragen uns, wen die Nationalpartei sonst noch durch die Hintertür ins Land lässt.“

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