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Österreich

NFC-Bezahlen: "Risiko für Kunden höher"

Derzeit haftet der Konsument bei Verlust oder Diebstahl der Bankomatkarte bei leichter Fahrlässigkeit mit einem Höchstbetrag von 150 Euro, nur bei grober Fahrlässigkeit haftet er voll. Da man mit der NFC-Funktion aber keinen PIN-Code mehr benötigt, erhöht sich nach Ansicht des VKI die Missbrauchsmöglichkeit, wenn sich an den Haftungsregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken nichts ändert.

Die Raiffeisen-Banken-Gruppe hat die AGBs angepasst. Es muss nach spätestens drei Transaktionen mit NFC wieder der PIN-Code eingegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl kann damit ein Schaden von bis zu 75 Euro entstehen, den die Raiffeisen-Banken-Gruppe vollständig übernimmt, heißt es auf APA-Anfrage.

"Karten-Airbag"
Demgegenüber bleibt es bei der Bank Austria bei den bestehenden AGBs. Bei Verlust oder Diebstahl wird im Einzelfall die Haftung geprüft, heißt es aus der Presseabteilung.

Bei der Erste Bank und Sparkassen ist ein Schaden bei leichter Fahrlässigkeit durch den sogenannten „Karten-Airbag"

abgedeckt - damit übernimmt die Bank die Haftung für alle missbräuchlichen Zahlungen mit NFC-Funktion, sagte Michaela Riediger, Pressereferentin der Erste Bank und Sparkassen. Spätestens nach der fünften kontaktlosen Zahlung müssen ein Code eingegeben und die Bankomatkarte gesteckt werden.

Bei der BAWAG P.S.K. werden die Bedingungen beim kontaktlosem Bezahlen für die Kunden noch ausgearbeitet.

Kolba kritisierte auch, dass Banken ihre Kunden mit der Bankomatkarte für kontaktloses Bezahlen „zwangsbeglücken". Mit Ausnahme der BAWAG P.S.K. lassen die Banken ihren Kunden keine Wahl. Bei der Raiffeisen-Banken-Gruppe können Kunden die NFC-Funktion aber deaktivieren lassen, für Kunden der Erste Bank und Sparkassen gibt es Schutzhüllen, die das kontaktlose Bezahlen abschirmen.

AGBs widersprechen
Vor dem Austausch der Karten müssen die Banken ihre AGBs ändern. Die Kunden haben nach dieser Änderung zwei Monate Zeit den zu widersprechen. Im diesem Fall ist der Vertrag mit der Bank kostenlos aufzulösen, informiert der VKI.

Die NFC-Technik ermöglicht es, ohne Stecken der Karte und PIN-Code-Eingabe Kleinbeträge bis zu 25 Euro zu bezahlen. Ab einer bestimmten Zahl an Transaktion muss wieder ein PIN-Code eingetippt werden. Daten können drahtlos bis zu zehn Zentimeter weit an NFC-fähige Kassen übertragen werden. Es ist umstritten, ob ein Abbuchen aus größerer Entfernung möglich ist. „Es ist auch denkbar, dass die Karten dupliziert werden können", warnt Kolba.

Aktuell werden immer mehr Geschäfte mit NFC-fähigen Terminals ausgestattet. Ab dem 7. Mai kann wie berichtet

kontaktlos bezahlt werden. Bis zum 30. Juni werden österreichweit alle Filialen mit NFC-Terminals ausgestattet, hieß es in einer Aussendung des Unternehmens am Dienstag.

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