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Werbeschlacht um Wien

Unfairer Tarifvergleich: UPC will A1 klagen

Die Telekommunikationskonzerne UPC und A1 liefern sich derzeit in ihren Werbekampagnen einen offenen Schlagabtausch. A1 eröffnete die Werbeoffensive vergangene Woche mit Broschüren, die in Wiener Straßenbahnen aufgehängt wurden. Diese waren mit „Als langjähriger UPC-Kunde zahlen Sie vielleicht zu viel!" betitelt und sollten UPC-Kunden einen Wechsel zur Telekom schmackhaft machen. "Wien ist ein heiß umkämpfter TV- und Internet-Markt. Daher haben wir uns eine besondere Kampagne überlegt und auf unser A1 Angebot aufmerksam gemacht", erklärt Tanja Sourek, Leiterin Marketing Communications A1, die umstrittene Werbekampagne gegenüber medianet. In den Broschüren wurde A1 Festnetz-Internet und A1 TV mit UPC F.I.T. verglichen. Dabei schneidet A1 deutlich besser ab und soll jährlich um knapp 169 Euro günstiger sein.

Klage in Vorbereitung
Nun setzt sich UPC mit einer Klageandrohung sowie einer Gegenkampagne zur Wehr. "A1 hat in seiner Werbung ein eigenes Twin Pack, zu einem speziellen Preis, mit einem Triple Pack Produkt von UPC verglichen. Wir werden daher rechtliche Schritte gegen A1 setzen, da A1 in einem inkorrekten Preisvergleich nicht vergleichbare Kombi-Pakete präsentiert", gab UPC-Pressesprecher Siegfried Grobmann am Montag bekannt. Unter dem Titel "UPC hält jedem Vergleich stand!" stellt UPC jetzt seine eigene Rechnung an und vergleicht den Tarif UPC Super F.I.T. mit dem Tarif A1 Kombi + TV. Wenig überraschend hat hier nun UPC die Nase um 215,10 Euro aufs Jahr hochgerechnet vorne.

Doch auch A1 fühlt sich im Vergleich von UPC unfair behandelt, wie A1-Pressesprecherin Livia Dandrea-Böhm gegenüber der futurezone bestätigt: „Wir vergleichen zwei Basisprodukte, also zwei gleichwertige Pakete. Der Preisvergleich von UPC hingegen vergleicht ein hochpreisiges Produkt mit einem A1 Basis-Produkt und einigen kostenpflichtigen Zusatzdiensten." Rechtliche Schritte gegenüber UPC seien derzeit aber keine geplant. UPC-Pressesprecher Grobmann kann diese Argumentation nicht nachvollziehen, er sieht im Vergleich von UPC eine faire Übersicht.

"Wie will man einen Schaden nachweisen?"
Grundsätzlich ist die Nennung eines Mitbewerbers in einer vergleichenden Werbung erlaubt, der Vergleich muss allerdings auf Augenhöhe erfolgen, sprich Gleiches muss Gleichem gegenübergestellt werden, und darf nicht herabsetzend sein. Die Vergleichbarkeit ist nun auch der strittige Punkt für die beiden Unternehmen, wobei bislang lediglich UPC ein rechtliches Vorgehen ankündigte. Der Medienrechtsexperte Albrecht Haller gibt gegenüber der futurezone zu bedenken, dass eine "Einstweilige Verfügung" zwar schnell erlassen sei, bei einer Abweisung der Klage aber kostspielige Schadenersatzforderungen der anderen Partei nach sich ziehen könnte.

Dass sich Unternehmen immer häufiger auf vergleichende Werbung einlassen, selbst wenn eine Klage droht, ist für Haller wenig überraschend: "Der Gegner hat laut UWG (Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbwerb) kein Anrecht auf angemessenes Entgelt, sondern lediglich Schadenersatz. Hier stellt sich nun die Frage: wie kann ich einen Schaden nachweisen? Der Richter darf zwar den Schaden schätzen, doch nur wenige trauen sich das." Handlungsbedarf für eine Reform, etwa nach amerikanischen Modell, bei dem teilweise exorbitante Summen als Schadenersatz zugesprochen werden, sieht Haller nicht.

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