Zweite Verordnung

Smart Meter-Einführung bis 2018

„Auf Basis einer Kosten-Nutzen-Analyse streben wir einen Einführungsgrad von 95 Prozent bis 2018 an“, kündigte Mitterlehner am Freitag an. Vorgesehen ist ein Stufenplan mit einem Einführungsgrad von 15 Prozent bis Ende 2014 und weiter von 45 Prozent bis Ende 2016.

Damit soll neben der Gewährleistung der Investitionssicherheit insbesondere eine Überhitzung des Marktes gegen Ende des geplanten Rollouts im Jahr 2018 vermieden werden. Man wird sich als Kunde auch nicht aussuchen können, ob man einen neuen Zähler bekommt, oder nicht (die futurezone hat berichtet)

AK warnt vor "überhasteter Einführung"
Mit dem jetzt vorgesehenen Ziel beim Einführungsgrad von 95 Prozent übertrifft Österreich die Vorgaben des EU-Energiebinnenmarktpakets, wonach bis 2020 mindestens 80 Prozent der Verbraucher mit Smart Meter auszustatten sind. Die Arbeiterkammer (AK) warnt vor einer "überhasteten Einführung", da noch viele Fragen wie etwa hinsichtlich der Kosten, des Datenschutzes und des Schutzes der Konsumenten offen seien.

Der Zähleraustausch durch den Netzbetreiber soll grundsätzlich bereits über das Messentgelt abgedeckt werden, das derzeit bei 2,4 Euro pro Jahr und Zähler liegt und von der unabhängigen Regulierungskommission festgelegt wird. Die Mehrkosten eines Smart Meter beliefen sich auf rund 40 Euro. Auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren gerechnet entspreche dies pro Monat nur in etwa 20 Cent.

In der neuen Smart-Meter-Verordnung sind auch Berichtspflichten der Netzbetreiber über das Rollout, anfallende Kosten, Erfahrungen zum Datenschutz und erzielte Effizienzsteigerungen bei den Endverbrauchern vorgesehen.

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